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Ab Juli steigen Freibeträge bei Pfändungen

Die Pfändungsbeträge werden angepasst - für Betroffene bedeutet das etwas mehr Geld.
Die Pfändungsbeträge werden angepasst - für Betroffene bedeutet das etwas mehr Geld.

Alle zwei Jahre werden turnusmäßig die Pfändungsbeträge angepasst. Für von Pfändung Betroffene bedeutet das: Sie können bald über etwas mehr Geld verfügen.

Leipzig (dpa/tmn) - Gute Nachrichten für Verbraucher: Zum 1. Juli 2021 erhöhen sich die Pfändungsfreibeträge. Sie steigen nach Angaben der Verbraucherzentrale Sachsen um 6,28 Prozent und damit deutlich höher als in den vergangenen Jahren. Die neue Pfändungstabelle 2021 wurde bereits im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Der Pfändungsgrundfreibetrag beträgt nun 1252,64 Euro statt der bisherigen 1178,59 Euro. Die Erhöhungsbeträge für Unterhaltspflichten betragen dann 443,57 Euro für die erste Unterhaltspflicht und jeweils 262,65 Euro für die zweite bis fünfte Unterhaltspflicht.

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Die neue Pfändungstabelle gilt für alle Arbeitseinkommen und pfändbaren Sozialleistungen, die nach dem 1. Juli zur Auszahlung kommen. Arbeitgeber sind verpflichtet, die neuen Freibeträge zu beachten.

Auch beim Pfändungsschutzkonto müssen die neuen Freigrenzen angewandt werden. Kreditinstitute müssen hier sowohl den geänderten Sockelfreibetrag für den Kontoinhaber als auch die Freibeträge für weitere Personen automatisch berücksichtigen, so die Verbraucherschützer. Eine neue Bescheinigung hierüber muss von den Betroffenen nicht vorgelegt werden.

Nicht automatisch wirken die neuen Freigrenzen für Pfändungen, bei denen der unpfändbare Betrag vom Gericht oder durch einen vollstreckenden öffentlichen Gläubiger individuell bestimmt wurde. Hier muss aktiv beim Vollstreckungsgericht oder dem vollstreckenden öffentlichen Gläubiger beantragt werden, dass die Freigrenzen angehoben werden.