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Ab 1. Oktober doch keine Home Office-Pflicht mehr für Unternehmen

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD)  bei der Ankunft des Bundeskabinetts im Schloss Meseberg. - Copyright: picture alliance / Flashpic | Jens Krick
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) bei der Ankunft des Bundeskabinetts im Schloss Meseberg. - Copyright: picture alliance / Flashpic | Jens Krick

Unternehmen sollen ab Herbst nun doch nicht verpflichtet werden, ihren Beschäftigten erneut Home Office und Corona-Tests anzubieten. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch im brandenburgischen Meseberg nach Angaben des Arbeitsministeriums eine neue Corona-Arbeitsschutzverordnung.

Demnach sollen Arbeitgeber im Rahmen eines Hygienekonzepts nur noch "prüfen", ob sie ihren Beschäftigten Home Office anbieten können, insbesondere wenn Arbeitsräume von mehreren Personen gleichzeitig genutzt wird. Weiterhin ist zu prüfen, ob Beschäftigten, die in Präsenz arbeiten, regelmäßig ein Testangebot unterbreitet werden kann. Außerdem soll überall dort Maskenpflicht gelten, wo andere Maßnahmen nicht möglich sind oder nicht ausreichen. Die neue Verordnung soll vom 1. Oktober bis 7. April 2023 gelten.

In einem früheren Entwurf der Verordnung aus dem Hause von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte es noch geheißen: "Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten anzubieten, geeignete Tätigkeiten in ihrer Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen." Zudem war eine Pflicht für das Angebot von zwei Tests pro Woche vorgesehen.

Pflichten für Unternehmen zum Angebot von Tests und Home Office waren im März ausgelaufen. Damals wurde die Verantwortung für Corona-Maßnahmen weitgehend in die Hände der Arbeitgeber gelegt. Ende Mai liefen dann mit dem Ende der Corona-Arbeitsschutzverordnung auch die restlichen Vorgaben für Betriebe aus. Nun soll die Verordnung reaktiviert werden. Begründung: Für Herbst und Winter sei zu erwarten, dass die Infektionszahlen nochmals deutlich steigen. Daher müssten auch im Arbeitsleben erneut Schutzmaßnahmen getroffen werden.

Mit Material der DPA / jel