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Aufbewahrungs-Fristen: Was kann weg?

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Das müssen Sie aufbehalten – und folgendes kann weg

Viele meiner Mandanten stöhnen über Papierberge im Zusammenhang mit ihrem Konto und ihrem Depot. Doch was kann man getrost wegwerfen? Und was sollte man besser noch „aus der Tasche ziehen“ können? Hier eine Übersicht:

Grundsätzlich empfehle ich, Kontoauszüge, Unterlagen zu Wertpapieren und anderen Geldanlagen mindestens 5 Jahre aufzuheben. Selbst wenn Sie keine Pflicht haben, etwas aufzubewahren, kann dies sehr nützlich sein. So können Sie zum Beispiel eine Zahlung nachweisen oder bei einem Gerätekauf einen Garantiefall nachweisen. Bewahren Sie alles fünf Jahre auf, dann können Sie jede beliebige Zahlung nachweisen.

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Auch die Steuererklärung machen Sie ja verzögert, bis die Bearbeitung abgeschlossen ist, ist nicht selten schon das übernächste Jahr. Erstattungen der privaten Krankenversicherung sind ebenfalls ein typisches Beispiel für eine verzögerte Abrechnung. Da ist ein Blick in die Kontoauszüge oft nützlich.

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Für einige Dinge bzw. Personen gibt es auch gesetzliche Aufbewahrungsfristen:

Eine zweijährige Aufbewahrungsfrist gilt für alle Rechnungen rund um das Gebäude oder Grundstück. Das hat folgenden Hintergrund: Man möchte so bei Handwerksbetrieben prüfen, ob die Umsatzsteuer korrekt berechnet wurde. Achtung: Die Frist beginnt mit Ende des Kalenderjahres, in dem sie entstanden ist. Dies muss auf der Rechnung auch vermerkt sein.

Personen, die zur Buchhaltung verpflichtet sind (Gewerbetreibende, Freiberufler…) müssen alle Belege für 10 Jahre aufbewahren. Privatpersonen, die mehr als 500.000 Euro verdienen, müssen Kontoauszüge sechs Jahre aufheben.

Papierberge rund um das Depot vermeiden Sie, wenn Sie die Kaufbelege elektronisch archivieren. Die Postfächer der meisten Onlinebanken speichern die Belege lange, aber Sie selbst können ja einen Ordner auf einer externen Festplatte für Ihr Depot anlegen und alles speichern. Mit der elektronischen Festplatte vermeiden Sie, dass bei einem PC-Wechsel etwas verloren geht.

Viel Spaß beim Ausmisten Ihrer Ordner.

Ihre

Stefanie Kühn