Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    17.737,36
    -100,04 (-0,56%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.918,09
    -18,48 (-0,37%)
     
  • Dow Jones 30

    37.986,40
    +211,02 (+0,56%)
     
  • Gold

    2.406,70
    +8,70 (+0,36%)
     
  • EUR/USD

    1,0661
    +0,0015 (+0,14%)
     
  • Bitcoin EUR

    59.286,88
    -305,54 (-0,51%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.379,35
    +66,72 (+5,08%)
     
  • Öl (Brent)

    83,24
    +0,51 (+0,62%)
     
  • MDAX

    25.989,86
    -199,58 (-0,76%)
     
  • TecDAX

    3.187,20
    -23,64 (-0,74%)
     
  • SDAX

    13.932,74
    -99,63 (-0,71%)
     
  • Nikkei 225

    37.068,35
    -1.011,35 (-2,66%)
     
  • FTSE 100

    7.895,85
    +18,80 (+0,24%)
     
  • CAC 40

    8.022,41
    -0,85 (-0,01%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.282,01
    -319,49 (-2,05%)
     

750-Millionen-Fonds soll Urlaubsanzahlungen gegen Pleiten sichern

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht plant einen 750 Millionen Euro schweren Garantiefonds. Damit sollen Pauschalreisende bei Veranstalterpleiten entschädigt werden.

Die Pleite vor mehr als einem Jahr legte Lücken im Versicherungsschutz offen. Foto: dpa
Die Pleite vor mehr als einem Jahr legte Lücken im Versicherungsschutz offen. Foto: dpa

Mehr als ein Jahr nach der Pleite von Thomas Cook legt Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) einen Referentenentwurf vor, der Pauschalreise-Anzahlungen von Urlaubern künftig besser absichern soll. Nach Informationen des Handelsblatts wird das neue Gesetz am Mittwoch kommender Woche im Kabinett beraten, um am 1. Juli in Kraft treten zu können.

Dem Entwurf zufolge soll der als GmbH geführte Fonds, der möglichst von der Reisewirtschaft selbst zu gründen ist, nach und nach mit einem Kapital von 750 Millionen Euro ausgestattet werden. Die Summe reiche für Haftungsschäden aus, die durch die Pleite eines marktführenden und eines weiteren mittelgroßen Reiseveranstalters in Deutschland entstünden, heißt es im Ministerium.

WERBUNG

Dabei soll der Garantiefonds nicht nur die Anzahlungen der Kunden absichern, die oft 20 Prozent des Reisepreises betragen, sondern auch den Rücktransport gestrandeter Urlauber sicherstellen. Auch die Unterbringung der Reisegäste bis zum Rücktransport soll aus dem Fonds bezahlt werden. „Pauschalreisende sind in Zukunft deutlich besser gegen die Insolvenz eines Reiseanbieters abgesichert“, lobte Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherschutzverbands VZBV, den Entwurf.

„Wir wollen, dass das große Vertrauen der Verbraucher in die Pauschalreise auch zukünftig auf einer sicheren Grundlage steht“, sagte der Tourismusbeauftragte der Bundesregierung, Thomas Bareiß (CDU). Die neue Regelung werde gerade nach der Pandemie beim Neustart der Tourismusbranche helfen. „Ich bin davon überzeugt, dass der Wunsch nach Reisen nach der Pandemie mehr vorhanden ist und zu einem Boom führen wird.“

Bislang durften die mit der Kundengeld-Absicherung betrauten Versicherungen wie Swiss Re, Zürich oder Hanse-Merkur ihre Haftung auf 110 Millionen Euro pro Jahr begrenzen, was im Fall der Thomas-Cook-Pleite im September 2019 bei Weitem nicht ausreichte. Da eine EU-Richtlinie von 1990 die vollständige Absicherung der Pauschalreise-Anzahlungen verlangt, was die Bundesregierung jedoch nur unzureichend im Gesetz verankerte, haftete im Fall von Thomas Cook zu großen Teilen der deutsche Steuerzahler.

Ein Prozent vom Umsatz als Beitrag

Der wird allerdings auch durch den neuen Gesetzentwurf vorerst weiter herangezogen. So verlangt das Justiz- und Verbraucherschutzministerium von den Reiseveranstaltern lediglich, dass sie zunächst rund ein Prozent ihres Umsatzes in den Garantiefonds einzahlen. Die geforderte Haftungssumme von 750 Millionen Euro wird damit voraussichtlich erst Ende 2026 erreicht. Kommt es in der Zwischenzeit zu Ausfällen, die den bis dahin eingezahlten Betrag übersteigen, springt weiterhin die Bundeskasse ein.

Kritik kommt bereits jetzt vom Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (BDO), der seine Mitgliedsfirmen durch das neue Gesetz übermäßig belastet sieht. Da man bislang lediglich Prämien in Höhe von 0,2 Prozent des Umsatzes zahlen musste, würden die Kosten nun verfünffacht. Man zahle für die großen Reiseveranstalter nun mit, die bei Pleiten eine ungleich höhere Schadenssumme hinterließen als Busreiseunternehmen.

Für Irritationen sorgt auch eine Passage im Gesetzentwurf, nach der der Garantiefonds Reiseanbieter ablehnen kann, „die ihm ein unzumutbares Risiko auferlegen“. Ohne Absicherung aber, so bestätigen Touristikexperten wie Marija Linnhoff vom Verband Unabhängiger Selbstständiger Reisebüros (VUSR), sind Kundengeldanzahlungen für Pauschalreisen gesetzlich nicht gestattet. Abgelehnten Pauschalreise-Veranstaltern würde damit die geschäftliche Grundlage entzogen.