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3G-Regel am Arbeitsplatz tritt in Kraft

BERLIN (dpa-AFX) - Das neue Infektionsschutzgesetz mit Regeln für 3G am Arbeitsplatz tritt an diesem Mittwoch in Kraft. Zugang zu Betrieben sollen Beschäftigte dann nur noch bekommen, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind. Geimpfte und Genesene müssen das belegen - zum Beispiel mit dem gelben Impfpass, Impfzertifikat über eine App oder Genesennachweis. Ungeimpfte, die nicht von zu Hause arbeiten können, müssen dem Arbeitgeber einen tagesaktuellen Test (oder maximal 48 Stunden alten PCR-Test) vorlegen.

Arbeitgeber sind für die Überprüfung der Nachweise vor dem Betreten der Arbeitsstätten verantwortlich. Unternehmen sollen die 3G-Regeln täglich kontrollieren und dokumentieren. Arbeitgeber sollen zudem mindestens zweimal pro Woche kostenlose Tests anbieten.

Mit der 3G-Regel im Job kommt auch eine Homeoffice-Pflicht: Wo keine betrieblichen Gründe entgegenstehen, soll die Arbeit vom häuslichen Arbeitsplatz ermöglicht werden. Solche Gründe könnten vorliegen, wenn Betriebsabläufe sonst erheblich eingeschränkt würden oder gar nicht aufrechterhalten werden könnten - etwa bei Reparatur- und Wartungsaufgaben. Beschäftigte wiederum müssen ein Angebot des Arbeitgebers annehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen.