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§ 34i ist in Kraft – erste Prüfungen Ende Juni

Seit drei Tagen ist die „Verordnung über Immobiliardarlehensvermittlung“ in Kraft. Nun können die 34-Scheine beantragt werden. Ab Ende Juni werden die ersten IHK-Sachkundeprüfungen angeboten.

„Wir kritisieren scharf, dass die 34i-Erlaubnisse erst jetzt beantragt werden können, nehmen aber gleichzeitig die IHKs und Gewerbeämter vor Ort in Schutz, die nichts für diese Verzögerung können“, so Frank Rottenbacher, Vorstand des AfW Bundesverband Finanzdienstleistungen e.V. Schuld für die Verzögerung und damit für eine faktische Verkürzung der Übergangsfrist sei ausschließlich die Politik in Berlin.

Vermittler mit einer §34c-Erlaubnis für die Darlehensvermittlung sollten für die §34i-Erlaubnisbeantragung die Übergangsfrist bis 20.03.2017 nutzen, denn dann werden die „persönliche Zuverlässigkeit“ sowie die „geordneten Vermögensverhältnisse“ aus der §34c-Erlaubnis automatisch anerkannt.

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Ab 23. Juni 2016 werden bereits die ersten IHK-Sachkundeprüfungen in einigen Kammern abgenommen. Jedoch werden viele Kammern erst ab dem September-Prüfungstermin (22. September 2016) die Prüfungen „Fachmann/Fachfrau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK“ anbieten können.

Für die Prüfungsabnahme und Gebührenfestlegung benötige es u.a. einen Beschluss der Vollversammlung einer jeden prüfungsabnehmenden IHK, außerdem eine Genehmigung der Rechtsaufsicht sowie eine anschließende Veröffentlichung im Amtsblatt, so Rottenbacher. „Je nach Termin der nächsten Vollversammlung kann dieser Prozess etwas dauern.“

Die AfW fordert alle Berater oder Vermittler von Immobiliardarlehen auf, ihre §34 i-Erlaubnis zeitnah zu beantragen, um am 21.03.2017 nicht ohne entsprechende Erlaubnis dazustehen.