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3000 Euro Inflationsprämie noch bis Ende Dezember steuerfrei: Wer sie kriegt und was man beachten muss

Die bis 3000 Euro an Inflationsprämie könnten angesichts der steigenden Inflation viele Menschen entlasten. - Copyright: Tom Werner, Getty Images
Die bis 3000 Euro an Inflationsprämie könnten angesichts der steigenden Inflation viele Menschen entlasten. - Copyright: Tom Werner, Getty Images

Bis zu 3000 Euro Inflationsprämie können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern steuer- und abgabefrei zahlen. Sie ist Teil des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung und ein Ergebnis der Gespräche zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften, der sogenannten "Konzertierten Aktion". Die Prämie soll Unternehmen wie Arbeitnehmern helfen, die hohen Preise bei Lebensmitteln und Energie abzufedern, ohne eine Lohn-Preis-Spirale zu riskieren.

Die Idee dahinter: Unternehmen können ihre Mitarbeiter entlasten, müssen dafür aber nicht die Löhne erhöhen, was wiederum zu höheren Preisen führen könnte und damit womöglich zu einer Spirale.

Doch wer bekommt die Inflationsprämie überhaupt und welche Schwachstellen hat das Konzept? Wir beantworten die wichtigsten Fragen im Überblick.

Wie viel kann ich als Arbeitnehmer bekommen?

Die Zusatzzahlungen können bis zu einer Höhe von 3000 Euro steuer- und abgabefrei von Unternehmen ausbezahlt werden. Wie viel das Unternehmen seinen Angestellten zahlt, hängt von der jeweiligen Firma ab. Die Auszahlung der Inflationsprämie ist allerdings jedem Unternehmen von der Bundesregierung freigestellt – ihr habt also nicht automatisch einen gesetzlichen Anspruch darauf.

Muss ich darauf Steuern zahlen?

Nein, der Bund befreit zusätzlichen Zahlungen der Unternehmen an ihre Beschäftigten von bis zu 3000 Euro von der Steuer und den Sozialversicherungsabgaben.

Wer hat Anspruch auf die Inflationsprämie?

Bislang ist unbekannt, ob nur bestimmte Beschäftigungsarten eine Prämie erhalten können. Demnach hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf die Inflationsausgleichsprämie.

Erhalten auch Minijobber, Werkstudenten und Auszubildende eine Inflationsprämie?

Auch Minijobber, Werkstudenten und Auszubildende können die Prämie erhalten gemäß dem Gleichbehandlungsgesetz. Die Gruppen können nur durch einen sachlichen Grund ausgeschlossen werden.

Wann wird die Prämie ausgezahlt?

Die Inflationsausgleichsprämie kann seit dem 26. Oktober ausgezahlt werden. Sie ist bis zum 31. Dezember 2024 befristet.

Welche Unternehmen zahlen die Prämie?

Schon nach Bekanntgabe der Inflationsprämie beschwerten sich einige kleinere und mittelständische Unternehmen, dass sie kein Budget für Einmalzahlungen übrig hätten.

Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), hält die schwierige finanzielle Lage vieler Unternehmen für eine Herausforderung bei der angedachten Prämie: "(...) man muss sich auch bewusst sein, dass die Unternehmen, die jetzt am härtesten getroffen sind und bei denen auch die Beschäftigten am härtesten getroffen sind, sich das in vielen Fällen gar nicht leisten können", so Fratzscher zum ARD-Hauptstadtstudio. Denn es gibt viele Anzeichen, für eine anhaltende Inflation, mit weiterhin hohen Energiepreisen, die Firmenpleiten zu Folge haben könnte.

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Mit seiner Befürchtung steht DIW-Ökonom Fratzscher nicht allein da: "Große Länder wie Bayern und Nordrhein-Westfalen haben mehrere Hunderttausend Beschäftigte. Vor diesem Hintergrund wirkt der Betrag von 3000 Euro sehr herausfordernd", sagte der parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Thorsten Frei, dem Fernsehsender ntv.

Wie wird die Inflationsprämie ausgezahlt?

Die Inflationsprämie läuft im Grunde wie die Corona-Prämie: Die Prämie wird zusätzlich zum Lohn gezahlt. Bis Ende März 2022 waren Corona-Sonderzahlungen der Unternehmen bis zu 1500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei.

Kann die Prämie auch in Sachleistungen ausgezahlt werden?

Es ist auch möglich, die Inflationsprämie in Form von Sachleistungen zu erhalten. Dazu gehören zum Beispiel Tank- oder Essensgutscheine – also Sachleistungen, die den Arbeitnehmer in der Inflation entlasten. Gibt ein Unternehmen bereits ähnliche Sachleistungen weiter, dürfen diese nicht mit der Prämie verrechnet werden.

Was müssen Unternehmen bei der Inflationsprämie beachten?

Die Inflationsausgleichsprämie muss zusätzlich zum Lohn ausgezahlt werden und kann nicht mit diesem verrechnet werden. Zudem muss auf der Lohnabrechnung klargemacht werden, dass die Prämie im Zusammenhang mit der Inflation steht.

Dürfen Unternehmen nur einzelnen Mitarbeitern die Prämie auszahlen?

Auch hier gilt das Gleichbehandlungsgesetz. Entscheidet sich ein Unternehmen, die Prämie auszuzahlen, haben alle Arbeitnehmer einen Anspruch. Ausnahmen gibt es ebenfalls nur, wenn ein sachlicher Grund vorliegt.

Welche Vorteile ergeben sich durch die Prämie für Unternehmen?

Durch die Prämie können Arbeitgeber ihre Angestellten während der Inflation entlasten. Die Zahlung der Prämie ist auf längere Sicht günstiger als eine dauerhafte Gehaltserhöhung und dient zur Überbrückung in Krisenzeiten.

Wie hoch ist die Gefahr von Betrug?

Einige Experten haben bereits ihre Bedenken bezüglich der Inflationsausgleichsprämie geäußert. So könnten sich Personen vorübergehend in ein Arbeitsverhältnis stellen und die Prämie auszahlen lassen, um die Lohnsteuer und Abgabenlast zu mindern, so der Bundesvorsitzende der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG) Florian Köbler in der "Bild". Das Bundesfinanzministerium erwidert, dass solche Betrugsmodelle ohnehin nicht erlaubt seien.

Wie sicher ist es, dass das Geld wirklich ankommt?

Die Frage ist schwierig zu beantworten. Denn: Viele Pflegekräfte haben schon die versprochene Corona-Prämie nicht erhalten, die genauso wie die Inflationsprämie auch über den Lohn ausgezahlt werden sollte. Das geht zumindest aus einem Bundesrechnungshof-Bericht hervor, der NDR, WDR und "Süddeutscher Zeitung" vorliegt und erst im November im zuständigen Haushalts- und Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestages beraten werden soll.

Demnach soll das Verfahren, mit dem die Corona-Prämie ausgezahlt wurde, "fehler- und missbrauchsanfällig" gewesen sein. Zahlreiche Pflegeeinrichtungen sollen die Auszahlung der Bundesmittel gar nicht beantragt haben und die 1000 Euro seien deshalb bei den in diesen Einrichtungen beschäftigten Pflegekräften nicht angekommen sein, kritisiert der Rechnungshof in seinem Bericht. Gleichzeitig, heißt es im Bericht, hätten Chefs anderer Pflegeeinrichtungen die Corona-Prämie nicht nur für ihre Beschäftigten, sondern "zu Unrecht" auch für sich selbst in Anspruch genommen.

Das heißt: Funktioniert die Auszahlung der Prämien weiterhin nach demselben Prinzip wie im vergangenen Jahr für die Corona-Prämie, könnte es erneut zu Schwierigkeiten kommen. Der Bundesrechnungshof befürchtet, dass sich die Fehler dann wiederholen.

jel/kh