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Herbe Niederlage für M.M. Warburg im Streit mit der Deutschen Bank

Die Hamburger Privatbank forderte 167 Millionen Euro Schadensersatz. Doch das Landgericht Frankfurt schmettert die Klage ab.

Finanzämter erstatteten bei Cum-Ex-Geschäften Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Foto: dpa
Finanzämter erstatteten bei Cum-Ex-Geschäften Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Foto: dpa

Es steht ein gewaltiger Betrag auf dem Spiel: Um 167 Millionen Euro streiten die beiden Banken. Auf der Klägerseite steht das Hamburger Institut M.M. Warburg, auf der Beklagtenseite die Deutsche Bank. Nun steht der vorläufige Sieger fest: Das Landgericht Frankfurt am Mittwoch wies die Klage der Hamburger deutlich zurück. „Die Privatbank Warburg ist originäre Steuerschuldnerin und hat die Steuern daher auch im Verhältnis zur Deutschen Bank primär zu tragen“, teilte das Gericht mit.

Im Kern geht es in dem Verfahren um die Frage, wer letztlich für den Schaden geradestehen muss, der durch die sogenannten Cum-Ex-Geschäfte verursacht wurde. Jahrelang hatten sich Finanzakteure mit dem Handel großer Aktienpakete rund um den Dividendenstichtag Kapitalertragsteuern erstatten lassen, die zuvor nicht abgeführt worden waren.

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In zahlreichen Fällen haben die Finanzbehörden die Steuern zurückgefordert, auch strafrechtlich läuft die Aufarbeitung. Insgesamt geht es um hohe Milliardenbeträge. Verschiedene Beteiligte verklagen sich nun gegenseitig, um die Kosten auf andere abzuwälzen. Auch die Helaba und eine Tochter der Société Générale liegen darüber im Clinch. Die Franzosen fungierten als Depotbank. Zuletzt sah es für sie vor Gericht gut aus.

Der M.M. Warburg ist es zumindest vorerst ebenfalls nicht gelungen, die Depotbank zu belangen. Zum Hintergrund: Die Deutsche Bank hatte bei rund 400 Aktientransaktionen der Privatbank Warburg in den Jahren 2007 bis 2011 rund um den Dividendenstichtag als Depotbank des Aktienverkäufers Icap fungiert.

Darauf führte sie selbst keine Kapitalertragsteuer ab, ließ sie sich jedoch auf ihre Körperschaftsteuer anrechnen. Später forderte das Finanzamt Hamburg die Kapitalertragsteuer in Höhe von rund 167 Millionen Euro von Warburg ein. Vor dem Landgericht Frankfurt am Main verlangte Warburg von der Deutschen Bank Ausgleich für diese Steuerschulden.

Das Landgericht erteilte dem eine Absage. „Originärer Steuerschuldner war die Klägerin“, so die Kammer. „Grundsätzlich hat dieser seine Steuerschuld endgültig selbst zu tragen.“ Zwar sei die Deutsche Bank grundsätzlich dazu verpflichtet gewesen, Kapitalertragsteuer auf die Aktienverkäufe an den Fiskus abzuführen. Eine Ausgleichspflicht der Deutschen Bank gegenüber der Warburg Bank als primärer Steuerschuldnerin begründe das aber nicht.

Verweis auf das Strafurteil aus Bonn

Das Landgericht Frankfurt verwies auch auf das Urteil des Landgerichts Bonn vom März 2020, mit dem zwei Londoner Aktienhändler in der Sache strafrechtlich verurteilt wurden. Mit der Entscheidung wurde auch gegen Warburg die Einziehung von Tatbeiträgen aus Cum-Ex-Geschäften in Höhe von ebenfalls rund 167 Millionen Euro angeordnet. Die Freistellung für diese Einziehungen mittels der Zivilklage lehnte das Gericht ab.

Am Landgericht Bonn wird in Kürze auch das nächste Kapitel der Warburg-Affäre aufgeschlagen. Die Staatsanwaltschaft Köln hat vier teils ehemalige Manager des Konzerns angeklagt. Über die Zulassung der Anklage wird das Gericht in wenigen Wochen entscheiden. Es gilt als wahrscheinlich, dass es zu einer weiteren Hauptverhandlung kommen wird.

Zuletzt hatte der Fall der Warburg Bank auch politische Wellen geschlagen. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) musste bei einer Befragung des Finanzausschusses des Bundestags einräumen, dass er sich mehrfach mit dem früheren Warburg-Chef Christian Olearius getroffen hat. Im Jahr 2016 – damals war Scholz Erster Bürgermeister Hamburgs – gab es zwei Gespräche mit Olearius. In früheren Sitzungen des Finanzausschusses ließ er die Treffen unerwähnt, obwohl er gefragt wurde.

Der Austausch ist vor allem deshalb brisant, weil zu der Zeit ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der schweren Steuerhinterziehung gegen die Bank und Olearius selbst lief. Der Bank drohte bereits eine hohe Steuernachzahlung. Später verzichtete die Hamburger Steuerbehörde aber auf eine Rückzahlung in Höhe von 47 Millionen Euro von Warburg. Scholz machte jedoch geltend, sich nicht in die Entscheidung der Finanzbehörden eingemischt zu haben. „Es hat keine politische Einflussnahme gegeben“, beteuerte der Politiker.

Abgeschlossen ist die Affäre damit für ihn allerdings nicht: In der Hamburger Bürgerschaft soll ein Untersuchungsausschuss eingerichtet werden, um die Vorgänge weiter aufzuklären.

Berufung möglich

Inzwischen gibt es zwar Rückforderungsbescheide des Finanzamts in Hamburg, es ist allerdings offen, ob die Steuern nicht zumindest für bestimmte Jahre bereits verjährt sind. Warburg bestreitet die Forderungen. Gegen die Steuerbescheide geht die Bank juristisch vor.

Nach dem Urteil des Landgerichts Frankfurt sind jedenfalls die Chancen deutlich gesunken, sich das Geld von der Deutschen Bank wiederzuholen. Die Deutsche Bank zeigte sich erleichtert. „Wir freuen uns, dass das Gericht unserer Rechtsauffassung gefolgt ist. Es ist vollkommen richtig, dass das Gericht festgestellt hat, dass die Warburg ihre eigene Steuerschuld nicht auf einen Dritten abwälzen kann“, sagte ein Sprecher der Bank. Das gelte umso mehr, als Warburg vollkommen klar gewesen sei, dass sie Cum-Ex-Geschäfte tätigte und die Deutsche Bank in dieser Konstellation keine Steuern einbehalten und abführen würde.

Das Landgericht Frankfurt hat die Berufung zum Oberlandesgericht Frankfurt zugelassen. Dass M.M. Warburg diesen Weg einschlagen wird, ist wahrscheinlich. „Aller Voraussicht nach wird Berufung eingelegt“, teilte die Bank mit. Auch gegen andere Beteiligte würden nun Ansprüche mit Nachdruck verfolgt. Warburg nannte den Broker Icap und beteiligte Berater und Banker.