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Am 1. Januar 2023 soll das Bürgergeld Hartz IV ablösen – was das im Einzelnen bedeutet

Im Streit um das Bürgergeld haben Ampel und Union nun einen Kompromiss erzielt. Planmäßig soll das Bürgergeld am 1. Januar starten und die Hartz-IV-Bestimmungen ablösen. - Copyright: picture alliance / Flashpic | Jens Krick
Im Streit um das Bürgergeld haben Ampel und Union nun einen Kompromiss erzielt. Planmäßig soll das Bürgergeld am 1. Januar starten und die Hartz-IV-Bestimmungen ablösen. - Copyright: picture alliance / Flashpic | Jens Krick

Am 1. Januar soll das Bürgergeld in Kraft treten und das 2005 eingeführte Hartz IV ablösen. In den vergangenen Wochen haben Union und Ampel viel über die neue Reform gestritten. Für die SPD ist das Bürgergeld ein Prestigeprojekt: Höhere Regelsätze, weniger Sanktionen, Weiterbildung stärker in den Fokus nehmen. Die größte Sozialreform seit 20 Jahren soll es sein.

Die Union sah darin stattdessen weniger Anreize zur Arbeitssuche und blockierte den ersten Gesetzesentwurf am 14. November im Bundesrat. Im Vermittlungsausschuss kam es vergangenen Mittwoch dann aber doch zu einer Einigung. Nun können am Freitag die endgültigen Abstimmungen im Bundestag sowie im Bundesrat erfolgen. Wen das Bürgergeld betrifft und wie viel mehr Geld Leistungsbeziehende bekommen, haben wir für euch zusammengefasst.

Wie unterscheidet sich das Bürgergeld von Hartz IV?

Nach 18 Jahren Hartz-IV-Regelungen soll zum 1. Januar das Bürgergeld kommen. Zum einen unterscheidet sich das Bürgergeld von Hartz IV darin, dass die Ampel bei der neuen Reform nach eigener Aussage stärker auf einen Umgang zwischen Arbeitssuchenden und Jobcenter auf "Augenhöhe" setzt und die Weiterbildung Arbeitssuchender mehr in den Fokus nimmt.

Wer bekommt das Bürgergeld ab 2023?

Alle, die wie bisher Anspruch auf Arbeitslosengeld II – auch Hartz IV genannt – hatten, haben nun auch Anspruch auf das Bürgergeld und müssen dementsprechend auch die Voraussetzungen wie bei Hartz IV erfüllen. Sie müssen also mindestens 15 Jahre alt sein und dürfen das Rentenalter noch nicht erreicht haben. Zudem müssen Leistungsbeziehende in Deutschland leben und hilfebedürftig sein.

Gibt es 2023 mehr Geld?

Ja, gibt es. Anstatt 449 Euro sollen Alleinstehende zum 1. Januar nächsten Jahres 502 Euro bekommen – also 53 Euro mehr. Dem Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zufolge, sollen Lebenspartner oder -partnerinnen 451 Euro im Monat bekommen. Für Kinder im Alter von 14 bis 17 Jahren sind 420 Euro vorgesehen. Für 6- bis 13-Jährige 348 Euro und für bis zu 5-Jährige 318 Euro.

Wann bekomme ich das Bürgergeld 2023?

Wie es derzeit aussieht, soll das Bürgergeld zum neuen Jahr in Kraft treten. Diesen Freitag stimmen Bundesrat und Bundestag nochmal über den Gesetzentwurf ab.

Was passiert mit meinen Ersparnissen?

Menschen, die Bürgergeld beziehen, sollen nicht mehr, wie in Heils Ursprungsentwurf vorgesehen, 60.000 Euro Erspartes behalten dürfen, sondern nur noch 40.000 Euro. Jede weitere Person im Haushalt darf 15.000 Euro behalten. Außerdem soll die Karenzzeit, die ursprünglich auf zwei Jahre angesetzt war, nur noch zwölf Monate betragen. In dieser Zeit soll das Vermögen und die Wohnverhältnisse der Bezieher nicht überprüft werden.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) konnte den Gesetzentwurf zum Bürgergeld nicht im Bundesrat durchsetzen.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) konnte den Gesetzentwurf zum Bürgergeld nicht im Bundesrat durchsetzen.

Wie sieht es mit Sanktionen aus?

Auf Drängen der Union hat die Ampel die von Heil geplante "Vertrauenszeit" gestrichen. Sie sah vor, dass die Bezüge von Leistungsbeziehenden in den ersten sechs Monaten nicht gekürzt werden können, wenn sie sich etwa nicht auf eine Stelle bewerben. Jetzt können Leistungsbeziehende mit härteren Sanktionsandrohungen zur Mitwirkung gedrängt werden.

Darf ich zum Bürgergeld etwas dazuverdienen?

Ja. Der Freibetrag wird nämlich von 20 Prozent auf 30 Prozent angehoben. Das gilt für Menschen, die zwischen 520 und 1000 Euro verdienen. Für alle unter 25, die zwischen Schulabschluss und Ausbildungsbeginn stehen, soll ein Freibetrag von 520 Euro zur Verfügung stehen.

Wie stelle ich einen Antrag auf Bürgergeld?

Auf der Website der Agentur für Arbeit können Menschen, die Bürgergeld beziehen wollen, online einen Antrag ausfüllen oder eine E-Mail schicken. Dann bekommt man direkt einen Antrag per Post geschickt. Wer aber bisher Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld hatte, muss keinen neuen Antrag stellen.

dpa