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Das übernimmt die Krankenkasse bei Corona

Zur Angst vor einer Corona-Erkrankung kommt bei vielen Menschen auch die Sorge über die Kosten einer Behandlung hinzu. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Die aktuellen Fallzahlen zur Ausbreitung des Coronavirus in Deutschland zeigen weiterhin eine klar steigende Tendenz. Mehr als 31.500 Erkrankte waren es am Mittwoch. Viele Betroffene belastet jedoch nicht nur die Krankheit selbst, sondern auch die Frage nach den damit verbundenen Kosten. Hier die wichtigsten Antworten zum Umgang mit der Krankenversicherung, zu deren besonderen Angeboten in der Coronakrise, aber auch zu Quarantäne und zu den Kosten für Atemmasken.

Wann zahlt die Krankenversicherung?

Grundsätzlich übernehmen die Krankenkassen, egal ob gesetzlich oder privat, alle medizinisch notwendigen Kosten. Das Abrechnungssystem ist bei Corona-Patienten nicht anders als bei Patienten mit anderen Krankheiten. Gesetzlich Krankenversicherte legen zur Übernahme der Kosten ihre Versichertenkarte beim Arzt, im Krankenhaus oder beim ambulanten Dienst vor. Privatversicherte bekommen wie üblich eine Rechnung und müssen diese anschließend bei ihrer Kasse einreichen, um an ihr Geld zu kommen.

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Tragen die Kassen auch die Kosten für den Coronatest?

Hier entscheidet die medizinische Notwendigkeit. Letztlich hängt alles von der Entscheidung eines Arztes ab, ob ein Test auf das Coronavirus angeordnet wird. Dann werden die Kosten von den Kassen übernommen. Darauf weist auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hin.

Bisher galt auch die Regel, dass eine medizinische Notwendigkeit bei entsprechenden Symptomen angenommen wurde, wenn der Betroffene Kontakt zu einer infizierten Person hatte oder in einem Risikogebiet unterwegs war. Am Mittwoch wurden diese Regeln jedoch der veränderten Realität angepasst, der Aufenthalt in einem Risikogebiet als Kriterium entfiel.

Angesichts der immer weiteren Ausbreitung des Erregers mache es „irgendwann keinen Sinn mehr, nach einzelnen Gebieten zu unterscheiden“, begründete Lothar Wieler, der Präsident des Robert Koch-Instituts, das neue Vorgehen.

Was ist mit den Kosten, wenn ich mich „einfach mal so zur Sicherheit“ testen lassen will?

Private Institute bieten diese Möglichkeit an. Sie wird auch stark genutzt von Leuten, denen die Warteschlangen bei den ambulanten Diensten zu lang sind. Die Kosten müssen die Betroffenen aber selbst übernehmen. Das liegt zum einen an den nach wie vor begrenzten Testkapazitäten, zum anderen an den hohen Kosten pro Test, die bis zu 300 Euro betragen können.

Was übernimmt die Krankenkasse bei Quarantäne?

Zunächst einmal sollte erwähnt sein, dass es sich bei einer Quarantäne nicht automatisch um eine Krankheit handelt. Stattdessen ist die Quarantäne eine staatlich angeordnete Maßnahme zum Schutz vor Infektionen. Wer somit weiter von zu Hause aus arbeitet, für den ergeben sich ohnehin keine Ansprüche an die Krankenkasse.

Anders sieht es aus, wenn eine Person krank zu Hause ist. Dann erhält sie wie bei jeder anderen Krankschreibung eine bis zu sechswöchige Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Sollte die Krankheit auch dann noch anhalten, erhält der Betroffene das sogenannte Krankengeld von seiner Krankenkasse.

Was ist der Unterschied zwischen Krankengeld und Krankentagegeld?

Generell handelt es sich beim Krankengeld um eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung nach einem bereits sechswöchigen Krankheitsverlauf. Das Krankentagegeld ist dagegen eine private freiwillige Zusatzversicherung, die von Angestellten, vor allem aber von Freiberuflern oder Selbstständigen, genutzt wird. Abgeschlossen wird sie häufig in Zusammenhang mit einer privaten Krankenversicherung (PKV).

Im Fall einer Corona-Erkrankung leistet die Krankentagegeldversicherung aber nur dann, wenn eine vollständige und ärztlich bestätigte Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Eine einfache Krankschreibung genügt dafür gewöhnlich nicht. Stattdessen muss vonseiten eines Arztes eine medizinisch notwendige Heilbehandlung infolge einer Infektion angeordnet sein.

Wer übernimmt die Kosten, wenn eine Corona-Erkrankung bei einem Auslandsaufenthalt auftritt?

Hier ist das jeweilige Land entscheidend. Deutsche, die von der Krankheit in einem europäischen Land überrascht werden, müssen sich dabei keine Sorgen machen. Über die European Health Insurance Card (EHIC) bestehen Ansprüche auf medizinisch notwendige Leistungen in EU-Ländern, aber auch in der Schweiz, in Norwegen, Island, Liechtenstein, Kroatien, Serbien oder Mazedonien.

Die Kosten werden auch bei einer Corona-Erkrankung in Höhe der deutschen Vertragssätze erstattet. Anders ist es, wenn eine private Einrichtung aufgesucht wird. Da greift die Erstattung durch die EHIC nicht. Wer außerhalb Europas unterwegs ist, der sollte ohnehin eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abschließen.

Wie sieht es bei den Kosten für einen möglichen Krankenrücktransport aus?

Hier unterscheiden sich private und gesetzliche Krankenversicherung. Die GKV erstattet die Kosten selbst für einen medizinisch notwendigen Rücktransport in der Regel nicht. Hier wäre eine Zusatzversicherung nötig. Bei der PKV sind dagegen bei vielen Tarifen die Kosten für einen Rücktransport mit eingeschlossen. Allerdings oft auch nur, wenn die Krankheit im Ausland nicht ausreichend behandelt werden kann. Diese Regelungen gelten auch für Auslandsreiseversicherungen.

Wer übernimmt die Kosten bei einem virtuellen Arztbesuch?

Onlinepraxen wie die Teleclinic GmbH stehen seit der Corona-Pandemie bei Betroffenen hoch im Kurs. Der Zugang via Skype oder über eine andere Kommunikationsplattform ist einfach. Unterschiede ergeben sich jedoch auch hier bei der Kostenübernahme zwischen gesetzlich und privat Versicherten.

Während Mitglieder der PKV die Kosten oft von ihrer Kasse erstattet bekommen, müssen GKV-Mitglieder selbst dafür aufkommen. Im Fall der Teleclinic sind das laut der Gebührenordnung für Ärzte mindestens 37,54 Euro. Nacht- und Feiertagszuschläge kosten extra. Der genossenschaftliche Krankenversicherer R+V wirbt seit Mittwoch mit der Kooperation mit dem Partner Teleclinic ab dem 1. April.

Was bieten die Krankenkassen zudem an Informationen zu Corona?

Jede Kasse – egal ob gesetzlich oder privat – hat inzwischen eigene Beratungstelefone geschaltet, auf denen Mitarbeiter Hinweise und Ratschläge geben. Die jeweiligen Telefonnummern gibt es im Internet. Zudem schlägt im Moment auch die Stunde der Start-ups. Sie stoßen gerade in der Coronakrise bei etablierten Krankenversicherern mit innovativen Ideen auf offene Ohren.

So hat sich die Hamburger HanseMerkur gerade die Dienste der Leipziger Docynet gesichert. Der Entwickler einer digitalen Gesundheitsplattform hat dort den ersten sogenannten „Corona-Bot“ auf der Seite einer privaten Kasse geschaffen. Die Software, die mit Künstlicher Intelligenz (KI) arbeitet, sei ein zugelassenes Medizinprodukt, heißt es. Einen Arztbesuch könne sie zwar nicht ersetzen. Allerdings könne sie dazu beitragen, dass Hilfe bei Ärzten angesichts knapper Behandlungskapazitäten erst bei einem hohen vermuteten medizinischen Bedarf in Anspruch genommen wird.

Bekomme ich von der Krankenkasse die Kosten für Desinfektionsmittel und Atemmasken erstattet?

Eindeutig nein. Erstattet wird nur, was medizinisch notwendig oder vom Arzt verordnet worden ist. Vorbeugende Maßnahmen wie Desinfektionsmittel gehören nicht dazu.