Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    18.492,49
    +15,40 (+0,08%)
     
  • Euro Stoxx 50

    5.083,42
    +1,68 (+0,03%)
     
  • Dow Jones 30

    39.807,37
    +47,29 (+0,12%)
     
  • Gold

    2.254,80
    +16,40 (+0,73%)
     
  • EUR/USD

    1,0778
    -0,0015 (-0,14%)
     
  • Bitcoin EUR

    65.271,72
    +540,26 (+0,83%)
     
  • CMC Crypto 200

    885,54
    0,00 (0,00%)
     
  • Öl (Brent)

    83,11
    -0,06 (-0,07%)
     
  • MDAX

    27.043,04
    -48,91 (-0,18%)
     
  • TecDAX

    3.454,38
    -2,98 (-0,09%)
     
  • SDAX

    14.294,62
    -115,51 (-0,80%)
     
  • Nikkei 225

    40.368,69
    +200,62 (+0,50%)
     
  • FTSE 100

    7.952,62
    +20,64 (+0,26%)
     
  • CAC 40

    8.205,81
    +1,00 (+0,01%)
     
  • Nasdaq Compositive

    16.379,46
    -20,06 (-0,12%)
     

Überhöhte Rechnungen: Berlin geht gegen Flüchtlingsheim-Betreiber vor

Berlin. Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) überprüft Tausende Rechnungen von Pensions- und Hostelbetreibern, die Flüchtlinge untergebracht haben. Sie stehen im Verdacht, zu hohe Forderungen gestellt zu haben. Dabei geht es um Betreiber, die in den Jahren 2015 und 2016, dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise, bis zu 50 Euro pro Tag und Person für eine Unterbringung unter oftmals schlechten Bedingungen verlangt hatten. Es geht um zweistellige Millionenbeträge für Berlin.

„Wir gucken jetzt für jede Unterkunft, ob der Tagessatz gestimmt hat oder nicht“, sagt Christoph Kutschera, Justiziar beim LAF. Der Argwohn ist, dass viele Anbieter nicht erfolgte Übernachtungen abrechnen oder zu hohe Preise aufrufen. Konkret geht es um 115 Unterkunftsbetreiber. Sie verlangen vom Land noch 15,6 Millionen Euro.

Zum Hintergrund: Als sich 2015/16 vor dem damals noch zuständigen Landesamt für Gesundheit und Soziales die hilfesuchenden Menschen drängten, bekamen die Flüchtlinge zu Tausenden Vordrucke für eine „Kostenübernahme bei Notunterbringung in gewerblich genehmigten Unterkünften“. Darin wurde ein Kostensatz von maximal 50 Euro pro Person und Nacht zugesagt. Das heißt nicht, dass in jedem Fall ein solcher Betrag auch abgerechnet werden kann. Häufig hatte das Land den Betreibern Abschläge gezahlt und die Endabrechnung verschoben. Anders wäre es wohl kaum gegangen, als Berlin in wenigen Wochen 45.000 Menschen unterbringen musste, doppelt so viele wie heute in den regulären Heimen leben.

Nur mit ...

Lesen Sie hier weiter!