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Öffentlicher Dienst: Warum Tarifbeschäftigte oft besser dran sind als Beamte

Wer im öffentlichen Dienst arbeitet, kann verbeamtet oder Tarifangestellter sein.  - Copyright: Getty Images / Westend61
Wer im öffentlichen Dienst arbeitet, kann verbeamtet oder Tarifangestellter sein. - Copyright: Getty Images / Westend61

Der öffentliche Dienst hat zwar kein gutes Image in Deutschland – dennoch ist es für viele Menschen verlockend, verbeamtet zu werden. Immerhin genießen Beamte Vorteile: Sie können beispielsweise nicht gekündigt werden, müssen keine Sozialabgaben zahlen und haben bei Versicherungen oder Krediten besondere Konditionen.

Doch nicht jeder Angestellte im Staatsdienst ist automatisch verbeamtet. Die meisten von ihnen, und zwar 5,2 Millionen, sind Tarifangestellte. 1,9 Millionen haben laut dem Statistischen Bundesamt den Beamtenstatus oder sind Richter. Letztere stehen mit dem Bund oder einem Bundesland in einem speziellen Arbeitsverhältnis, dem Richterverhältnis.

Wer den Beamtenstatus erreichen möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu zählen etwa die deutsche Staatsbürgerschaft oder in manchen Fallen Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Landes, ein einwandfreies Führungszeugnis und körperliche Fitness. Je nach Dienstgrad müsst ihr einen bestimmten Bildungsabschluss vorweisen.

Allerdings haben Tarifangestellte im Vergleich mit Beamten nicht zwingend das Nachsehen.

Auch Tarifbeschäftigte haben einen sicheren Arbeitsplatz

Sie sind theoretisch zwar leichter zu kündigen – dennoch haben sie in der Praxis einen sehr sicheren Arbeitsplatz. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie entlassen werden, ist sehr gering. Das liegt nicht zuletzt daran, dass der Bund und die Länder händeringend nach neuen Mitarbeitenden sucht. In den kommenden Jahren geht die Babyboomer-Generation in den Ruhestand. Bis 2030 fehlen voraussichtlich rund 840.000 Staatsdiener, ergab eine Berechnung der Unternehmensberatung McKinsey.

Tarifbeschäftigte zählen entweder zum TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst), wenn sie für den Bund arbeiten oder zum TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder), wenn sie bei einem Bundesland angestellt sind. Wie viel sie verdienen, hängt von ihrer Entgeltgruppe und Stufe ab. Im Gegensatz zu Beamten dürfen sie – bei entsprechender Qualifikation – eine Gruppe überspringen und dadurch schneller mehr Geld verdienen.

Sie sind flexibler und haben kürzere Arbeitszeiten als Beamte

Von Sozialabgaben, zum Beispiel für die Renten- und Arbeitslosenversicherung, sind sie zwar nicht befreit, dafür erhalten sie eine jährliche Sonderzahlung, die ein Urlaubs- und Weihnachtsgeld ersetzt. Die Höhe der Auszahlung hängt von ihrer Entgeltgruppe ab.

Hinzu kommt, dass Tarifbeschäftigte nicht an eine Behörde gebunden sind, sondern ihren Bereich flexibel wechseln können. Auch haben sie eine 39-Stunden-Woche und damit kürzere Arbeitszeiten als ihre verbeamteten Kollegen, die 41 Stunden arbeiten müssen.

Wer beim Staat angestellt ist, kann einen Antrag auf Verbeamtung stellen. Dabei müssen sie, ebenso wie Nachwuchskräfte, die neu im Staatsdienst anfangen, bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Manche Bundesländer legen auch eine Altersgrenze fest. Zum Beispiel dürfen Angestellte im Staatsdienst, die verbeamtet werden wollen, in Bayern maximal 45 Jahre alt sein. In Brandenburg liegt die Altersgrenze bei 47 Jahren und in Berlin bei 52 Jahren.