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Ärztegewerkschaft: Corona-Notbremse richtig, aber zu spät

BERLIN (dpa-AFX) - Die vom Bundestag beschlossene Corona-Notbremse greift aus Sicht der Ärztegewerkschaft Marburger Bund zu kurz im Kampf gegen die dritte Pandemiewelle. "Die Maßnahmen sind richtig, kommen aber deutlich zu spät und gehen in einzelnen Punkten nicht weit genug. Die Infektionsdynamik hätte schon früher gebrochen werden können", sagte die Vorsitzende Susanne Johna der "Rheinischen Post" (Donnerstag). Die Politik habe viel Zeit verstreichen lassen, obwohl es aus der Intensivmedizin deutliche Hilferufe gegeben habe. Jetzt sei das Personal in vielen Krankenhäusern wieder extrem belastet, und Kliniken kämen an Kapazitätsgrenzen - nicht nur bei Covid-19-Patienten.

Johna äußerte die Hoffnung, "dass die Menschen noch einmal diese Kraftanstrengung mitmachen und mithelfen, die dritte Welle zu brechen". Schon jetzt seien Verlegungen von Patienten in weit entfernte Krankenhäuser an der Tagesordnung. "Eine solche Krisenmedizin kann niemand wollen", sagte sie.

Weniger alarmiert äußerte sich der Chef von Deutschlands größter Krankenhauskette Helios. "Wirklich dramatisch ist die Lage derzeit nicht, auch wenn vor allem unsere großen Krankenhäuser jetzt wieder sehr viele Covid-Patienten behandeln", sagte Francesco De Meo der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". Die Fallzahlen lägen derzeit insgesamt noch unter dem, was die Häuser während der zweiten Welle im Winter bewältigt hätten. Er glaube, es ergebe wenig Sinn, "den Leuten zusätzliche Angst zu machen, solange wir uns auf dem Niveau der zweiten Welle bewegen". Er fügte an: "Unsere professionelle Wahrnehmung ist: Es gab immer schon volle Intensivstationen, das ist nichts Neues." Es funktioniere aber gut, Patienten auf Krankenhäuser mit freien Kapazitäten zu verlegen. In Deutschland verlege man auch schnell Patienten auf die Intensivstation. Ob das auch zu einem besseren Versorgung führe, müsse man erst noch sehen.

In Kreisen und Städten mit hohen Infektionszahlen dürften die Menschen infolge des Gesetzes ab 22 Uhr die eigene Wohnung oder das eigene Grundstück in der Regel nicht mehr verlassen. Spaziergänge und Joggen alleine bleiben aber bis Mitternacht erlaubt. Gezogen werden soll die Notbremse, wenn in einem Landkreis oder einer Stadt die Zahl der gemeldeten Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen an drei Tagen hintereinander über 100 liegt.