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Änderungen beim Verbot des Kükentötens geplant

BERLIN (dpa-AFX) -Das Bundesagrarministerium plant Nachbesserungen beim gesetzlichen Verbot des Kükentötens in der Legehennenhaltung. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse erforderten Anpassungen im Gesetz, um Rechtssicherheit zu schaffen und Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei zu ermöglichen, sagte eine Sprecherin auf Anfrage am Freitag. Dazu sind auch Gespräche mit den Koalitionsfraktionen geplant. Dabei geht es um Änderungen bei einer 2024 greifenden zweiten Verbotsstufe mit strengeren Vorgaben. Zuvor hatte der "Spiegel" darüber berichtet.

Das noch von der vorherigen Bundesregierung beschlossene Verbot gilt seit 2022. Es untersagt das zuvor übliche Töten Millionen männlicher Küken, die für Brütereien wirtschaftlich unattraktiv sind. Eingesetzt werden sollen stattdessen Verfahren, um das Geschlecht schon im Ei zu erkennen und männliche Küken gar nicht erst schlüpfen zu lassen. Ab Anfang 2024 greift eine zweite Verbotsstufe. Erlaubt sind dann zur Geschlechtsbestimmung nur noch Methoden, die früher funktionieren - tabu werden Eingriffe ab dem 7. Tag des Bebrütens. Hintergrund war, dass Embryos nach damaligen Erkenntnissen ab dann Schmerz empfinden.

Nach neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen setze dieses Empfinden deutlich später ein, erläuterte das Ministerium nach einer dazu in Auftrag gegebenen Studie. Demnach sei bis einschließlich zum zwölften Bebrütungstag davon auszugehen, dass Hühnerembryonen keine Schmerzen empfinden. Zudem stünden Verfahren zur Geschlechtsbestimmung vor dem siebten Bebrütungstag bis 1. Januar 2024 nicht zur Verfügung. Nach derzeitiger Rechtslage könnte das Verbot daher ab dann nicht mehr mittels Geschlechtsbestimmung umgesetzt werden.

Der Deutsche Tierschutzbund kritisierte es als grundlegenden Fehler des Gesetzes, dass man der Industrie mit der Geschlechtsbestimmung im Ei und dem Töten von Embryonen ein Schlupfloch gelassen habe. Minister Cem Özdemir (Grüne) müsse dem Bundestag rasch einen Entwurf vorlegen, der die Problematik an der Wurzel packe. Das Kükentöten, ob im Ei oder nach dem Schlüpfen, müsse rigoros verboten werden.