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Österreichs Friseur-Verbot für Ungeimpfte war verfassungswidrig

WIEN (dpa-AFX) - Das mehrfach verlängerte Friseur-Verbot für Ungeimpfte in Österreich war verfassungswidrig. Das verkündete der Verfassungsgerichtshof am Dienstag. Von Mitte November 2021 bis Ende Januar 2022 war ein Lockdown für Menschen in Kraft, die nicht geimpft oder im vergangenen Halbjahr von Covid-19 genesen waren. Sie durften ihre Häuser für Arbeit, Bildung oder Besorgungen des täglichen Bedarfs verlassen. Friseurbesuche fielen aber nicht darunter.

Die Einschränkungen galten zunächst nur für zehn Tage, wurden vom Gesundheitsministerium jedoch wiederholt auf insgesamt elf Wochen ausgedehnt. Das Gericht folgte dem Argument eines Klägers, wonach Friseurbesuche nach einer so langen Zeit auch zum Grundbedürfnis werden.

In einem weiteren Urteil befand das Verfassungsgericht, dass es während des generellen Lockdowns im Herbst 2021 keine Ausnahmen für religiöse Veranstaltungen hätte geben dürfen.