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Österreich droht Schlappe im Kampf gegen Beihilfen für britisches Akw

LUXEMBURG (dpa-AFX) - Im Rechtsstreit über Milliarden-Subventionen für das britische Atomkraftwerk Hinkley Point C muss Österreich eine endgültige Niederlage befürchten. Der für den Fall zuständige Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes kam in einem am Donnerstag veröffentlichten Gutachten zu dem Schluss, dass die Klage Österreichs gegen die Staatsbeihilfen in erster Instanz zu Recht abgewiesen worden sei. Die eingelegten Rechtsmittel gegen das Urteil sollten deswegen abgewiesen werden.

Die Richter des EU-Gerichts hatten im Juli 2018 erklärt, dass sich die Förderung der Kernenergie auch mittels Anreizen mit dem Ziel der Euratom-Gemeinschaft decke, Investitionen im Bereich der Kernenergie zu erleichtern. Außerdem habe jedes Land in der EU das Recht, zwischen verschiedenen Energiequellen zu wählen, so das Gericht.

Die EU-Kommission hatte britischen Staatsbeihilfen für Hinkley Point C 2014 genehmigt. Großbritannien hatte den Akw-Betreibern einen hohen garantierten Einspeisetarif für 35 Jahre zugesagt.

Hinkley Point C ist der erste Akw-Neubau in Großbritannien seit Jahrzehnten und soll im Idealfall 2025 mit der Produktion von Strom beginnen. Aus Sicht Österreichs, das keine Atomkraftwerke hat, sind alternative Energieformen förderungswürdig, nicht aber die Kernkraft. Außerdem sei die Förderung wettbewerbsverzerrend, hieß es 2015 zur Begründung der Klage.

Eine endgültige Entscheidung in dem Fall müssen nun die Richter des Europäischen Gerichtshofes treffen. Sie folgen in vielen Fällen der Einschätzung des zuständigen Generalanwaltes.