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Ökoratings vor Gericht: Isra Vision erwirkt Verbot gegen Agentur ISS ESG

Der Mittelständler Isra Vision klagt gegen ein ohne Auftrag erstelltes Nachhaltigkeitsrating. Der Rechtsstreit wirft ein Schlaglicht auf die boomende Branche der Ökoratings.

Der Streit begann mit einer E-Mail: Man plane, ein Nachhaltigkeitsrating über die Firma zu veröffentlichen, schrieb ein Mitarbeiter der Ökorating-Agentur ISS ESG an den Darmstädter Optikkonzern Isra Vision. Ob sich Isra Vision an der Erstellung des Ratings beteiligen wolle, schob der ISS-Analyst nach. Isra Vision, Hersteller von Kameratechnik, Sensoren und Software für Industrieroboter, ignorierte die E-Mail, wohl in der Annahme, dass es sich dabei um eine Marketingmasche handelte.

Zwei Wochen später stand das Rating fest: „D–“, die schlechteste Note, die ISS ESG an Unternehmen vergibt. Isra Vision, als Ausgründung der Technischen Universität Darmstadt gestartet und mittlerweile ein börsennotierter Technologiekonzern mit 800 Mitarbeitern und 150 Millionen Euro Jahresumsatz, sollte zu den Unternehmen in der Branche gehören, die am wenigsten auf Nachhaltigkeit achten.

Enis Ersü, Gründer und CEO von Isra Vision, wollte das nicht hinnehmen, schaltete Anwälte ein und erwirkte im Schnellverfahren ein Verbot. Am Dienstag kam es daher vor dem Landgericht München zum Showdown zwischen der Ökoratingagentur und dem Technologiekonzern (AZ: 39O8981/19).

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Verbot bleibt bestehen

Ein Urteil soll erst in zwei Wochen fallen. Doch in der Tendenz folgte das Landgericht München der Ansicht von Isra Vision. Das Verbot des Ratings bleibe bestehen, sagte Jens Matthes, Anwalt von Isra Vision, dem Handelsblatt. Er betont: „Uns geht es nicht darum, Nachhaltigkeitsratings zu verhindern. Aber wir wollen, dass sauber und sinnvoll berichtet wird.“

Der Anwalt von ISS ESG, Christoph Rieken von der Kanzlei Noerr in München, sagte dem Handelsblatt, die Entscheidung betreffe nur das spezifische Rating. Doch nachdem Isra Vision aus dem TechDax gefallen sei, habe das Rating keine Bedeutung mehr für ISS: „Es ist nicht so, dass die Methodik oder das Geschäftsmodell in Gefahr wäre.“

Dennoch: Es ist der erste öffentlich bekannte Fall in Deutschland, in dem sich ein Unternehmen juristisch gegen ein Nachhaltigkeitsrating wehrt. Der Rechtsstreit wirft ein Schlaglicht auf die boomende Branche der Ökoratings. Immer mehr Investoren haben sich dazu verpflichtet, Anlageentscheidungen auch nach sogenannten ESG-Kriterien zu treffen. Die Abkürzung steht für die englischen Begriffe für Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Der Schweizer Vermögensverwalter Vontobel schätzt, dass schon bis Ende 2018 bis zu 30 Billionen Dollar nach Nachhaltigkeitskriterien angelegt wurden. Tendenz: stark steigend.

Um beurteilen zu können, ob Unternehmen nachhaltig wirtschaften, stützen sich viele Investoren auf die Einschätzung spezialisierter Ratingagenturen. Als Marktführer gelten Sustainalytics, ISS ESG und der Indexanbieter MSCI. Die Agenturen müssen immer mehr Unternehmen und Märkte abdecken, um im Wettbewerb nicht zurückzufallen.

ISS ESG muss nachbessern

ISS ESG hat nach eigenen Angaben Nachhaltigkeitsratings für über 5.000 börsennotierte Firmen erstellt. Aus über 800 Kriterien wählt ISS ESG 100 auf das Unternehmen und die Branche passende Kriterien aus. Dazu zählen etwa die Aktionärsstruktur, die Rechte von Arbeitnehmern, der Anteil von Frauen in Führungspositionen, aber auch die Behandlung von toxischem Abfall und die Kontrolle der Lieferketten von Rohstoffen aus Bürgerkriegsländern.

ISS ESG sammelt alle öffentlich verfügbaren Informationen zu diesen Kategorien, gewichtet sie und bildet daraus eine Gesamtnote von „A+“, („exzellent“) bis „D–“ („mangelhaft“). „D“ sei das am häufigsten vergebene Rating, heißt es von ISS ESG. Bisher habe sich noch kein Unternehmen beschwert. Bis auf Isra Vision.

Dem Handelsblatt liegt ein überarbeitetes Rating von Isra Vision vor. Nachdem die Darmstädter auf die Note „D–“ mit einer Abmahnung antworteten, besserte ISS nach. Doch auch das überarbeitete Rating mit der Note „D“, über das sich ISS ESG und Isra Vision nun vor dem Landgericht München gestritten haben, hat es in sich.

Darin kommt eine ISS-Analystin unter anderem zu dem Urteil, es sei unklar, ob das Unternehmen wirksame Regeln gegen Insiderhandel aufgestellt habe und für die Richtigkeit der Finanzkommunikation Sorge trage.
Viele Details aus den einzelnen Kategorien zeichnen ein negatives Bild von Isra Vision: So gebe es „keine oder nur unzureichende Informationen über Unfälle am Arbeitsplatz“.

Das Gleiche gelte für die Frage, ob Arbeiter vor giftigen Stoffen geschützt würden. Ebenfalls ein „D–“ gibt es für die Unterkategorie „Zulieferer“: „Keine oder unzureichende Informationen“ gebe es über die Frage, ob Isra Vision ausschließen könne, dass eingesetzte Rohstoffe aus Konfliktregionen stammen.

Allein diese und noch Dutzende weitere Kategorien treffen auf das Darmstädter Unternehmen gar nicht zu. Das zumindest schreibt Isra-Vision-Anwalt Matthes in einer Stellungnahme ans Gericht. Matthes wirft ISS vor, sich nicht intensiv genug mit dem Geschäftsmodell auseinandergesetzt zu haben.

Bei Isra Vision würden nur fertige Bauteile wie Kameras, Kabel oder Sensoren zu eigenen Produkten kombiniert, und die passende Software werde mitgeliefert. „In der Produktion wird weder geflext noch geschweißt.“ Arbeiter in der Produktion sind daher weder giftigen Stoffen ausgesetzt, noch kauft Isra Vision Rohstoffe ein, die potenziell aus Kriegsgebieten stammen könnten. Matthes kritisiert, dass die Ratingagentur immer dann die schlechteste Note „D–“ vergibt, wenn ISS ESG zu bestimmten Kategorien keine öffentlichen Informationen finden kann.

Transparente Methoden

ISS ESG sieht das anders. „Das Rating und dessen Bewertungsmethode sind vollständig transparent“, schreibt ISS-ESG-Anwalt Rieken in einer Stellungnahme ans Gericht, die dem Handelsblatt vorliegt. Investoren würden aus der Note „D“ nicht herauslesen, dass Isra Vision zu den schlechtesten Unternehmen am Markt in puncto Nachhaltigkeit gehöre.

Der Hinweis auf fehlende Informationen zu ESG-Faktoren sei für viele professionelle Anleger ebenso wichtig wie die Informationen selbst. Indikatoren wegen fehlender Informationen nicht zu bewerten, wie es Isra Vision fordert, sei keine Option, schreibt Anwalt Rieken weiter. Das „würde für die Unternehmen den falschen Anreiz setzen, negative Performance-Aspekte zu verschweigen, um so ein verfälschtes besseres Gesamtergebnis zu bewirken“.

ISS ESG betont: „Die Analysten suchen auch aktiv das Gespräch mit den jeweiligen Unternehmen während des Ratingverfahrens, um ihnen die Gelegenheit zu geben, die Ergebnisse zu kommentieren und weitere Informationen zur Verfügung zu stellen.“ Doch selbst wenn es zu einem solchen Gespräch nicht kommt, wird das Rating veröffentlicht. Manche Wettbewerber handhaben das anders.

So hat vor einem Jahr auch die Ratingagentur S & P Global ein Produkt namens „ESG Evaluation“ auf den Markt gebracht. Dafür werten die S & P-Analysten ebenfalls eine Vielzahl von Nachhaltigkeitsindikatoren aus und bilden daraus eine Bewertung auf einer Skala von 0 bis 100.

Essentiell sei jedoch das persönliche Gespräch des Analysten mit dem Unternehmen, sagt Tobias Mock, Leiter Unternehmensratings, bei S & P Global. „Gespräche mit der Unternehmensführung und dem Aufsichtsrat sind Teil des Evaluierungsprozesses“, berichtet er. Ohne persönliche Gespräche mit der Unternehmensführung komme keine Bewertung zu Stande.

ISS verweist im Streit mit Isra Vision auf ein Positivbeispiel: den Lichtkonzern Osram, den die Agentur mit „B–“, also „gut“, bewertet. Osram veröffentlicht unter anderem einen 66 Seiten starken Nachhaltigkeitsbericht. Der wesentlich kleinere Report von Isra Vision lasse dagegen „aufgrund seiner Substanzlosigkeit“ nicht den Schluss zu, dass das Unternehmen „das Thema Nachhaltigkeit strukturiert und nachdrücklich angeht“.

Isra-Anwalt Matthes entgegnet jedoch, dass Osram mit über 25.000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von vier Milliarden Euro ganz andere Möglichkeiten habe als ein Mittelständler, Nachhaltigkeitsreports zu erstellen. Der Ansatz von ISS „führt daher zu einer strukturellen Bevorzugung großer Unternehmen“, kritisiert er.

Ökoratings sind nur ein Teilbereich von Green Finance – doch der Rechtsstreit sagt viel aus über den Hype, den das Thema Nachhaltigkeit in der Finanzbranche ausgelöst hat. Die EU-Kommission arbeitet derzeit an einer Taxonomie, die auch Vorgaben machen könnte, wie Unternehmen über Nachhaltigkeitsziele zu berichten haben.

In der Branche warnen viele davor, dass Brüssel zu strikte Vorgaben macht. Solange es keine Regeln gibt, definiert jedoch jeder das Thema Nachhaltigkeit anders. Neuer Streit ist programmiert.