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Ärger mit der Retoure? So geben Sie Rücksendungen sicher auf

Düsseldorf (dpa/tmn) - Ist der online bestellte Pullover zu klein, gefällt die Tasche in echt doch nicht oder hat ein Produkt Mängel, machen Verbraucherinnen und Verbraucher gerne von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch - die Ware geht dann auf dem Postweg zurück zum Händler. Doch nicht immer geht das problemlos vonstatten, hat Iwona Husemann, Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW, festgestellt.

«Betroffene berichten, dass Händlerinnen und Händler keine Rückerstattung leisten wollen, weil Retouren defekt, unvollständig oder gar nicht angekommen seien», sagt Husemann. Schwierigkeiten gebe es auch dann, wenn der Händler ein falsches Produkt geliefert hat, das Kunden aus diesem Grund reklamieren wollen. Drei Tipps, die helfen können, Probleme mit der Rücksendung zu vermeiden:

Tipp 1: Falschlieferungen frühzeitig erkennen

Der Verbraucherzentrale NRW zufolge kann es schon vor und während des Öffnens des Pakets sinnvoll sein, Nachweise zu sammeln, um Falschlieferungen zu identifizieren. Ist das Paket beschädigt oder gibt es einen Hinweis auf eine Manipulation, sollte es direkt beim Lieferdienst beanstandet werden. Beim Öffnen des Pakets sei es sinnvoll, ein Video zu machen oder eine zweite Person als Zeugen hinzuziehen.

Tipp 2: Nachweise sichern

Gerade bei teuren Produkten sollten Verbraucherinnen und Verbraucher belegen können, dass sie die Ware ordnungsgemäß eingepackt und versendet haben. Dazu bietet es sich an, Fotos vom vollständigen Inhalt des Pakets zu machen oder Videos aufzunehmen, die zeigen, wie die unversehrte Ware vollständig ins Paket gelegt und dieses verschlossen wird. Alternativ kann auch hier ein Zeuge hinzugezogen werden, der den Vorgang bestätigen kann.

Tipp 3: Einsendebeleg aufbewahren

Wer eine Retoure bei einem Paketdienstleister aufgibt, sollte in jedem Fall einen Einsendebeleg ausgestellt bekommen. Dieser sollte so lange aufbewahrt werden, bis die Rücksendung beim Händler angekommen ist. Geht das Paket unterwegs verschütt, müssen Verbraucherinnen und Verbraucher dafür nicht aufkommen. Das Risiko trage der Händler, so die Verbraucherschützer.