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Änderungen zum 1. Mai: Mehr Schutz für Jugendliche online

BERLIN (dpa-AFX) - Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) will mit einer Gesetzesänderung den Jugendschutz "aus dem Zeitalter von CD-ROM und Videokassette ins 21. Jahrhundert" bringen. Am 1. Mai tritt die Änderung in Kraft. Erwachsene und Heranwachsende sollen künftig besser aufgeklärt werden und sich besser schützen können. Online-Anbieter will die SPD-Politikerin strenger in die Verantwortung nehmen. Um die finanziellen Folgen der Corona-Krise abzudämpfen, können sich zudem Eltern im Mai über einen einmaligen Zuschuss zum Kindergeld freuen.

AUSZAHLUNG KINDERBONUS: Den einmaligen Kinderbonus von 150 Euro pro Kind bekommen Eltern, ohne dafür einen Antrag stellen zu müssen. Der Anspruch wird geregelt wie beim Kindergeld und ist als Unterstützung in Zeiten der Corona-Pandemie gedacht. Mehr als zehn Millionen Familien erhalten nach Angaben des Familienministeriums den Bonus. Das kostet den Bund rund 2,1 Milliarden Euro. Letztlich können aber nicht alle Eltern den Bonus komplett behalten. Bei der Steuer wird er, wie auch das Kindergeld, mit dem Kinderfreibetrag verrechnet: Je höher etwa das Einkommen, desto weniger bleibt davon übrig. Auf Hartz IV und den Unterhaltsvorschuss wird der Bonus dagegen nicht angerechnet, Geringverdiener profitieren also am meisten davon. Im vergangenen Jahr betrug der Kinderbonus 300 Euro.

JUGENDSCHUTZ IM NETZ: Ab 1. Mai gilt ein reformiertes Jugendschutzgesetz, das Kinder und Jugendliche besser vor Mobbing und sexueller Anmache im Internet bewahren soll. Plattformen, auf denen Spiele und Filme angeboten werden, müssen einfache Melde- und Beschwerdemöglichkeiten anbieten, falls sich junge Nutzer bedroht oder bedrängt fühlen. Künftig vorgeschrieben sind ferner einheitliche Alterskennzeichnungen für Online-Inhalte sowie Schutzmechanismen gegen Kostenfallen und Abzocke. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien soll zur Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz umgeformt werden. Sie kann laut Familienministerium "in letzter Konsequenz" Bußgelder gegenüber den Anbietern verhängen.

MEHR GELD FÜR MALER UND LACKIERER: Vom Tag der Arbeit an steigt der Mindestlohn für Maler und Lackierer in Westdeutschland auf 17,51 Euro und in Ostdeutschland auf 16,88 Euro. Die Beschäftigten erhalten zudem eine Corona-Prämie von 330 Euro. Auch die Vergütung von Auszubildenden wird erhöht.