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Wohnungsbesichtigung – wann Sie bei der Selbstauskunft lügen dürfen

Bei der Vermietung einer Wohnung werden Interessenten meist um eine Selbstauskunft für den künftigen Vermieter gebeten. Mieter, die im Rennen für die angepriesene Immobilie bleiben wollen, müssen den Bewerbungsbogen vollständig ausfüllen. Doch nicht jede Frage muss wahrheitsgemäß beantwortet werden. Das Verbrauchermagazin Finanztest erklärt, wann Lügen erlaubt ist und wann nicht.

(Bilder: thinkstock)