Steuererklärung 2018: Die 20 besten Tipps rund um Haushalt, Job und Familie
Wer Hunde und Katzen betreuen lässt, kann die Kosten dafür in der Steuererklärung angeben. Das gilt sowohl für Betreuung während der Arbeitszeit, wenn etwa ein Hund tagsüber ausgeführt wird, als auch für Pflegezeiten während eines Urlaubs.
Mieter und Eigentümer können Kosten für Handwerker absetzen – das gilt fürs Renovieren, Sanieren, Reparieren oder Warten. Steuerlich geltend gemacht wird die reine Arbeitsleistung, Materialkosten zählen nicht. Bis zu 6.000 Euro pro Jahr können angesetzt werden, davon gibt es 20 Prozent zurück – also im Höchstfall 1.200 Euro.
Wer Minijobber beschäftigt, die im Haushalt helfen, kann pro Jahr 2.550 Euro geltend machen. Das Finanzamt erkennt davon 20 Prozent an. 510 Euro können sich so steuermindernd auswirken.
Bis zu 4.000 Euro Steuerermäßigung sind für selbstständige Arbeitskräfte rund um Putzen und Garten drin. Steuerzahler können pro Jahr bis zu 20.000 Euro ansetzen, 20 Prozent werden von der Steuer abgezogen.
Mieter können die in der Nebenkostenabrechnung für sie relevanten Posten für Gartenarbeit, Reinigung, Hausmeister und Wartungen absetzen. „Neu: Sie können das auch nach Erhalt des Steuerbescheids abrechnen (Finanzgericht Köln, Az. 11 K 1319/16) – der Bescheid wird geändert“, so Finanztest. Alternativ sei es auch möglich, die Abrechnung einfach in dem Jahr anzusetzen, in dem sie zugeht oder die Vorauszahlungen aus dem Jahr anzusetzen.
Jeder Steuerzahler muss Kosten für seine Gesundheit bis zu einer individuell nach seinem Einkommen berechneten Grenze selbst übernehmen. Alles was diesen Satz überschreitet, kann steuerlich geltend gemacht werden. Das betrifft sowohl Arzneien, als auch beispielsweise Zuzahlungen für eine Brille, Behandlungen, die Zahnspangen der Kinder und Augenoperationen.
„Vom Druckerpapier bis zum Bürostuhl – beruflich genutzte Arbeitsmittel bringen einen Steuerbonus“, so Finanztest. Neu in 2018: Der Neuanschaffungspreis für Arbeitsgeräte wurde auf 952 Euro erhöht. Die können dann auf einen Schlag abgesetzt werden. Alles was teurer war, muss auf die Nutzungsdauer laut amtlicher Abschreibungstabelle verteilt werden.
Die Kosten für den Arbeitsweg können steuerlich geltend gemacht werden. Es zählt die einfache Strecke. Für jeden Kilometer gibt es 30 Cent – völlig egal, ob Sie mit dem Auto, dem Rad oder zu Fuß unterwegs sind. Wer öffentliche Verkehrsmittel nutzt, darf die vollen Ticketkosten ansetzen.
Wer für einen neuen Job umzieht, darf alle Kosten geltend machen. Dazu zählen Ausgaben für die Spedition genauso wie etwa für einer Makler oder doppelte Mieten. Eine Grenze nach oben gibt es nicht.
Alle Ausgaben, die für die Suche nach einem neuen Job nötig sind, können in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Dazu zählen zum Beispiel: Bewerbungsunterlagen, Fotos, Fachbücher, Porto, Bewerbungstraining und Fahrkosten.
Wer sich weiterbildet, kann alle Kosten dafür in der Steuererklärung angeben. Es zählen nicht nur Gebühren für Seminare oder Prüfungen, sondern auch Kosten für Fahrten, Verpflegung, Übernachtung und Lernmittel.
Manche Arbeitnehmer, wie etwa Lehrer oder Außendienstler, können ein Arbeitszimmer zu Hause absetzen. „Steht Ihnen für bestimmte Tätigkeiten kein anderer Arbeitsplatz als das Heimbüro zur Verfügung, sind bis zu 1.250 Euro möglich. Liegt der inhaltliche Schwerpunkt Ihrer gesamten beruflichen Tätigkeit im heimischen Arbeitszimmer, können Sie sogar alle Kosten angeben“, so die Experten vom Verbrauchermagazin.
Wer Mitglied in Berufsverbänden oder Gewerkschaften ist, kann die Beiträge als Werbungskosten geltend machen.
Gezahlte Kirchensteuer und Kirchgeld geben Steuerzahler in der Erklärung als Sonderausgaben an. „Arbeitnehmer können besonders sparen, da bei der Lohnabrechnung zunächst nur ein Freibetrag von 36 Euro im Jahr berücksichtigt wird“, erklären die Experten von Finanztest.
Wer Gutes tut wird belohnt: Bis zu 20 Prozent vom gesamten Einkommen können für Spenden als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Finanztest rät, alle Organisationen, die Zuwendungen erhalten haben, in der Erklärung einzeln aufzulisten, um Rückfragen zu vermeiden.
Wer Verwandte die nicht im selben Haushalt leben gegen Bezahlung als Babysitter einspannt, kann die Kosten dafür steuerlich geltend machen. Voraussetzung ist aber ein Arbeitsvertrag, wie „unter Fremden üblich“. Wird kein Geld für die Betreuung gezahlt, dürfen Eltern immerhin die Fahrkosten mit einfacher Quittung erstatten und abrechnen.
Eltern können Ausgaben für Hort, Krippe, Kita, Tagesmutter, Erzieherin oder Au-pair steuerlich geltend machen. Pro Jahr und Kind erkennt das Finanzamt zwei Drittel der Kosten bis maximal 4.000 Euro an. „Es zählen auch Ausgaben für Betreuung bei Hausaufgaben, für Ganztagesbetreuung und Unterbringung im Internat“, so Finanztest.
Besuchen Kinder eine Privatschule oder eine Schule in freier Trägerschaft, für die Eltern Schulgeld bezahlen, kann das zu 30 Prozent und maximal bis zu 5.00 Euro im Jahr als Sonderausgabe abgesetzt werden.
Neu ist bei der Steuererklärung eine Verlängerung der Abgabefrist. Bisher war der 31. Mai Stichtag, nun haben abgabepflichtige Steuerzahler Zeit bis zum 31. Juli 2019. Für alle, die für die Erklärung einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragen, ist sogar Zeit bis zum 2. März 2020. Wer 2018 freiwillig abgeben will, hat dafür vier Jahre Zeit, bis zum 2. Januar 2023. Wer es nicht schafft, die Termine einzuhalten, kann Fristverlängerung beantragen.
Kein Papierkram mehr: Belege müssen mit der Steuererklärung nicht mehr eingereicht werden. Für eventuelle Rückfragen des Finanzamts sollten sie jedoch aufbewahrt werden. Die Frist dafür beträgt ein Jahr nach Zugang des Steuerbescheids.
Den vollständigen Bericht von Finanztest zum Thema „Steuererklärung 2018“ finden Sie hier (kostenpflichtig).
Anfang März starten die Finanzämter mit der Bearbeitung von Steuererklärungen. Wer seine Abrechnung für 2018 jetzt macht und abgibt, liegt auf dem virtuellen Bearbeitungsstapel oben und bekommt schneller Geld. Im Schnitt gibt es 974 Euro zurück, berichtet Finanztest. Das Verbrauchermagazin hat die besten Abrechnungstipps rund um Haushalt, Job und Familie für Sie zusammengestellt.
(Alle Bilder: gettyimages)