Schadenersatz für Restaurantbesuch
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Lange Wartezeiten
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Wartezeit ist abhängig vom Restaurant
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Tischreservierung klappt nicht
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Anspruch auf Schadenersatz
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Kartenzahlung wird nicht akzeptiert
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Keine Verpflichtung
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Das Essen schmeckt nicht
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Gastwirt darf nachbessern
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Krank nach dem Restaurantbesuch
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Anspruch auf Schmerzensgeld möglich
Sandra Alter
·Freiberufliche Journalistin
Schlechtes Essen, mieser Service, lange Wartezeiten – manchmal wird ein Restaurantbesuch regelrecht zum Desaster. Alles gefallen lassen müssen Sie sich jedoch nicht. In einigen Fällen besteht sogar Anspruch auf Schadenersatz. Rechtsschutzexperte Andreas Föhr erklärt, welche Rechte Sie im Restaurant haben.
(Bilder: gettyimages)