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Was Sie wissen sollten, wenn Sie heiraten

Heiraten will gut geplant sein (Bild: yahoo)
Heiraten will gut geplant sein (Bild: yahoo)

Im Mai startet die Hochzeits-Saison und viele junge Paare sind sicherlich im Vorbereitungsfieber.
Doch mit der Hochzeit ändern sich einige Dinge. Den Übergang vom Single- ins Ehe-Leben können Sie sich vereinfachen, wenn Sie an die folgenden Punkte denken:

1)    Änderung von Name und Adresse
Dass der Personalausweis geändert werden muss, ist vielen klar. Auch der Arbeitgeber muss informiert werden. Doch denken Sie auch an Vertragspartner aller Art, wie Versicherungen, Telefongesellschaften, Sportvereine. Gehen Sie z.B. Ihre Abbuchungen des letzten Jahres durch und überlegen jedes Mal, ob eine Meldung notwendig ist. Bewährt haben sich kleine Aufkleber mit dem Titel „Achtung – neue Kontaktdaten: …“ und Musterschreiben. Auch die Email-Adresse sollte geändert werden. Hier können Sie analog dem Nachsendeantrag bei der Post auch eine Weiterleitung einrichten.

2)    Steuern
Verheiratete können zwischen Lohnsteuerklasse IV und IV bzw. III und V wählen. Letztere eignet sich, um das Nettoeinkommen zu optimieren. Die Klassen IV und IV sind besonders für ungefähr gleich hohe Einkommen geeignet. Außerdem gibt es noch die Klassen IV mit Faktor, die jedem Partner im Verhältnis das passende Netto auszahlt. Am Ende zahlen Sie immer die gleiche Steuer, egal ob III/V oder IV/IV – Ihr Gesamteinkommen bestimmt die Steuerlast. Hier ist keine Eile geboten, die Umstufung in IV erfolgt automatisch und mit Ihrer Steuererklärung wählen Sie dann, ob Sie zusammen oder getrennt veranlagt werden möchten. Die gängigen PC-Programme schlagen Ihnen vor, was günstiger ist.

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3)    Geldanlage
Mit der Hochzeit haben Sie nicht automatisch Zugriff auf die Konten Ihres Partners. Sinnvoll sind Vollmachten oder ein gemeinsames Konto für den Haushalt. Das erleichtert vieles, gerade in einem Notfall, wenn der andere nicht handlungsfähig ist (bspw. durch einen Krankenhausaufenthalt).
Bei manchen Anlagen, wie dem Riester-Vertrag oder auch dem Bausparer mit der Wohnungsbauprämie ändern sich die Bezugsmöglichkeiten der Zulagen. Hier sollten Sie z.B. prüfen, ob Ihr Riester-Vertrag dem selbständigen Ehepartner einen Anhängselvertrag ermöglicht oder ob die Wohnungsbauprämie aufgrund erhöhter Einkommensgrenzen nun doch noch bezahlt wird.
Wenn sich der neue Alltag eingespielt hat, ist es auch an der Zeit, gemeinsam alle Anlagen anzusehen, die eventuell unterschiedliche Risikomentalität kennenzulernen und zukünftige Anlagen gemeinsam abzustimmen.

4)    Versicherungen
Prüfen Sie Ihre Ordner auf Doppelversicherungen. Sie benötigen nur eine Haftpflicht- und eine Hausratversicherung. Auch die Rechtschutzversicherung muss nur pro Haushalt bestehen. Haben Sie bislang Singletarife genutzt, müssen Sie diese natürlich ändern. Das gesparte Geld kann eventuelle für eine Risikolebensversicherung eingesetzt werden. Auch ein Blick in die BU-Versicherungsunterlagen lohnt: Hier können Sie eventuell in den Monaten kurz nach der Hochzeit eine Erhöhung ohne Gesundheitsfragen durchführen.

5)    Notfallvorsorge und Testament
Es ist nicht etwa so, dass Ehepartner im Notfall im Krankenhaus mitsprechen können. Dafür benötigen Sie eine Vorsorgevollmacht, in der Sie regeln, wer sich um Sie kümmern soll, wenn Sie selbst es nicht können. Auch für den Todesfall ist vorzusorgen. Viele junge Paare ohne Kinder wissen nicht, dass ohne Testament die jeweiligen Eltern miterben würden. Durch eine Regelung mittels Testament können Sie sich gegenseitig als Erben einsetzen.

Ihnen alles Gute auf Ihrem gemeinsamen Weg und viel Erfolg mit den Finanzen.

Ihre Stefanie Kühn

 

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