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Sparerfreibeträge neu sortieren und Steueridentifikationsnummer melden

Zum neuen Jahr läuft eine Regelung aus (Bild: AFP)
Zum neuen Jahr läuft eine Regelung aus (Bild: AFP)

Zum Beginn des kommenden Jahres läuft eine Übergangsregelung aus. Ab 2016 werden alle Freistellungsaufträge ungültig, bei denen keine Steueridentifikationsnummer angegeben wurde. Diese Nummer wird seit einigen Jahren mit abgefragt, wenn Sie Ihren Freistellungsauftrag jedoch vor vielen Jahren erteilt haben, können Sie davon ausgehen, dass er an Gültigkeit verliert.

Das gilt grundsätzlich:

Sie können jedes Jahr 801 Euro (Ehepaare 1.602 Euro) von der Abgeltungsteuer freistellen lassen. Dazu erteilen Sie der Bank einen Freistellungsauftrag. Sie können den Betrag auf die verschiedenen Kreditinstitute aufteilen. Vermeiden sollten Sie jedoch, dass Sie mehr verteilen als die 801 Euro (1.602 Euro) – denn das Finanzamt zieht die Summe über alle Banken.

Aus meiner Beratungserfahrung weiß ich, dass der Überblick über erteilte Freistellungsaufträge schnell verloren geht, daher empfehle ich Ihnen, eine Liste über die erteilten Freistellungsaufträge zu führen. Gerade jetzt zum Jahresende können Sie überprüfen, ob die Verteilung optimal ist, denn Sie kennen bereits grob die Zinsen, die für 2015 zu erwarten sind. Sie können zwar nicht rückwirkend den Betrag ändern, aber für die letzen Wochen und damit für die Zinszahlungen die am Kalenderjahresende gutgeschrieben werden.

Bei dieser Gelegenheit überprüfen Sie bitte, ob Sie die Steueridentifikationsnummer schon auf dem Formular angegeben haben. Wenn nein, holen Sie dies bis zum Ende des Jahres nach. Sie finden Ihre Steueridentifikationsnummer zum Beispiel in Ihrem letzten Steuer-Bescheid. Einige Banken senden auch bereits Formulare zu, damit Sie die Meldung nicht vergessen.

Übrigens: Wenn Sie eine Kontoverbindung löschen, müssen Sie den Freistellungsauftrag extra mitlöschen. Das geschieht nicht automatisch!

Haben Sie sich bei den Freistellungsaufträgen vertan oder stellen Sie fest, dass in 2015 ein reines „Kuddelmuddel“ entstanden ist, ist das nicht schlimm. Über die Steuererklärung holen Sie sich zuviel gezahlte Steuern zurück oder müssen notfalls etwas nachzahlen.

Ordnen Sie dann für 2016 die Aufträge neu. Wenn Sie Ihre Hauptbank für die Zinsanlagen gewechselt haben, können Sie vielleicht zukünftig statt zehn kleiner Freistellungsaufträge einen einzigen verteilen. Machen Sie es sich hier so einfach wie möglich.

Viel Erfolg bei der Neuordnung.
IhreStefanie Kühn

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