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So sichern Sie den Pflegefall richtig ab, Teil II

Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung reichen im Ernstfall nicht aus. Wer nicht auf seine Kinder oder die Sozialhilfe angewiesen sein möchte, muss selbst vorsorgen. Mit einer  privaten Pflegeversicherung oder dem geplanten „Pflege-Bahr“ hat jeder die Möglichkeit, seine Lücke zu schließen.



Private Vorsorge
Eine Möglichkeit, für den Pflegefall vorzusorgen, ist der Aufbau von Vermögen. Egal wie Ihr Vermögen angelegt ist, ob in Rentenversicherungen, Tages- und Festgeldern oder Aktienvermögen: Werden Sie zum Pflegefall, können Sie Ihr Vermögen zu Geld machen und aufbrauchen. Vielleicht ist es sogar so groß, dass Sie es nicht aufbrauchen müssen. Die Erträge müssen reichen, die Lücke zwischen Lebensunterhalt im Pflegefall und den Leistungen Ihrer gesetzlichen Rente und der gesetzlichen Pflegeversicherung zu füllen. Wenn dem so ist: Glückwunsch, dieses Thema ist für Sie erledigt. Behalten Sie aber im Hinterkopf, dass auch ein hohes liquides Vermögen durch besondere Umstände aufgezehrt werden könnte.

Meist ist ein ausreichendes Vermögen gerade in jungen Jahren noch nicht vorhanden. Die Absicherung der Arbeitskraft für das Berufsleben, vielleicht eine eigene Immobilie und die Familiengründung sind teuer genug. Das Risiko Ihres eigenen Pflegefalls können Sie dann nur, wie im Berufsunfähigkeitsfall, mittels einer Versicherung absichern.

Sie kennen es von den Absicherungsbausteinen Krankheit und Invalidität: Überall, wo Sie Ihre Gesundheit mit einer Versicherung absichern möchten, sind Gesundheitsfragen zu beantworten. Nun trifft einen die eigene Pflegebedürftigkeit statistisch gesehen erst nach dem 80. Lebensjahr mit einer höheren Wahrscheinlichkeit (laut einem Bericht des Bundesgesundheitsministeriums liegt diese bei etwa 30 Prozent). Das Risiko der eigenen Pflegebedürftigkeit dürfte für die meisten Leser also glücklicherweise noch sehr weit weg sein. Doch je älter Sie werden, umso höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie eine Gesundheitsstörung kriegen, die Ihnen eine private Absicherung verwehrt. Auch der Beitrag steigt von Jahr zu Jahr, da mit höherem Eintrittsalter die „Restzahlzeit“ bis zu der statistisch gesehenen Pflegebedürftigkeit sinkt.



Prüfen Sie die Bedingungen
Oft sind die Versicherungen so gestaltet, dass der volle Leistungsanspruch erst bei Erreichen der Pflegestufe III gezahlt wird. Deshalb ist hier der Blick in die Versicherungsbedingungen so wichtig. Die Prozentsätze, die bei Pflegestufe I oder II gezahlt werden, weichen deutlich voneinander ab. Viele Versicherungsangebote sind optisch günstig, haben aber keine Leistung in den Pflegestufen I und II. Dort jedoch werden die meisten Pflegebedürftigen eingruppiert und verbleiben in diesen Stufen auch länger. So können hohe Kosten entstehen, die Sie trotz Pflegeversicherung selbst tragen müssen. Auch bei Pflegestufe III leisten einige Versicherer nur bei vollstätionärer Pflege im Heim.
Tipp: Wichtig für Sie ist, dass es eine Leistung bereits ab der Pflegestufe I gibt. Es ist schwieriger als man gemeinhin glaubt, vom medizinischen Dienst in Pflegestufe III eingruppiert zu werden. Nach einer Statistik des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung vom April 2012 sind im ambulanten Bereich knapp zehn Prozent der Pflegebedürftigen in Pflegestufe III, im stationären Bereich ca. 20 Prozent. Das bedeutet, dass über 70 Prozent nie die Leistungen aus Stufe III sehen (oder nur für kurze Zeit).

Geplant: Der Pflege-Bahr
Nachdem auch die Politik erkannt hat, dass das Problem „Wohin mit Opa“ in den kommenden Jahrzehnten größer werden wird, möchte die Politik uns Bürger nun zum Abschluss einer privaten Zusatzvorsorge bewegen. Analog zur „Riester-Rente“ wird die Leistung „Pflege-Bahr“ genannt – benannt nach Gesundheitsminister Daniel Bahr. Und so soll es gehen:
Ab 2013 soll es einen Zuschuss von 60 Euro (fünf Euro pro Monat) geben, wenn eine Pflegetagegeldversicherung abgeschlossen wird, die in Stufe III mindestens 600 Euro pro Monat zahlt. Der Mindesteigenbetrag soll bei 120 Euro (10 Euro pro Monat) liegen. Leistungen soll es nach einer fünfjährigen Wartezeit geben dürfen. Gesundheitsfragen soll es nicht geben dürfen. Damit wäre dies zumindest für alle die, die keine private Vorsorge bekommen, eine Option.

Soweit die Planung. Die Versicherungsgesellschaften kommen mit ersten Tarifen an den Markt. Solche Aktionen sind immer Steilvorlagen für den Vertrieb. Doch warten Sie hier erst mal ab und prüfen Sie genau. Niemand sollte wegen 60 Euro vom Staat einen Schnellschuss wagen.

Mehr über unsere Finanzexpertin Stefanie Kühn erfahren Sie hier.