So holen Sie sich zu viel gezahlte Steuern bei Auslandsdividenden zurück
Gerade im Mai, wenn Sie Ihre Steuererklärung vorbereiten, stoßen Sie vielleicht auf Ihre Dividenden-Belege von ausländischen Aktien. Sie stellen dann fest, dass sowohl Steuern im Ausland als auch vom deutschen Fiskus erhoben wurden. So bleibt von einer Statoil-Dividende nur die Hälfte übrig und auch die Nestlé-Dividende ist arg zusammengeschrumpft. Das ist ärgerlich – doch in vielen Fällen können Sie zumindest einen Teil der doppelt gezahlten Steuern zurückholen.
Sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) existieren mit vielen Ländern, so beispielsweise mit der Schweiz oder den USA. Mit diesen wird sichergestellt, dass Sie nicht in zwei Ländern voll zur Kasse gebeten werden – vereinfacht ausgedrückt.
Am einfachsten ist es mit den USA und Großbritannien. Letztere erheben gar keine Quellensteuer. Bei Dividenden aus den USA können Sie, sofern Sie bei der Depotbank das W-8BEN Formular ausgefüllt haben, die Quellensteuer von vorne herein auf 15% senken.
Sofern die Quellensteuer weniger als 15% beträgt (wie bspw. in den Niederlanden), verrechnet die Depotbank diese automatisch.
In der Schweiz und in Österreich klappt die Erstattung auf Antrag meist reibungslos. Sie können auch mehrere Jahre bei der Erstattung zusammenfassen. Bei italienischen und spanischen Aktien dauert die Erstattung dagegen oft Jahre.
Wer sich nicht selbst kümmern will, kann seine Bank um Hilfe bieten. Auch die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. bietet sehr umfangreiche Informationen sowie einen kostenpflichtigen Erstattungs-Service an.
Wer nur wenig Dividende zurückzuholen hat, muss allerdings überlegen, ob der finanzielle und zeitliche Aufwand lohnt.
Viel Erfolg bei der Erstattung.
Ihre
Stefanie Kühn
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