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Lebens- und Rentenversicherungen erwirtschaften von Jahr zu Jahr weniger – 2016 ist für viele ein wichtiges Jahr, um die Weichen neu zu stellen

Lebens- und Rentenversicherungen erwirtschaften von Jahr zu Jahr weniger – 2016 ist für viele ein wichtiges Jahr, um die Weichen neu zu stellen

Große Enttäuschung zeichnet sich auf den Gesichtern derer ab, die in den letzten Monaten ihre jährlichen Berichte der Lebens- und Rentenversicherungen in den Händen hielten. Viele Versicherungen kürzen 2016 erneut ihre Überschüsse. Die ausgewiesene laufende Verzinsung sinkt nicht nur beim Branchenprimus Allianz von 3,4% auf 3,1%, sondern bei vielen Versicherern.

Wer einen älteren Vertrag hat, profitiert von einem höheren Garantiezins. Auch wenn dieser nur auf den Sparbeitrag gezahlt wird, kommen bei diesen Verträgen oft noch akzeptable Renditen im derzeitigen Niedrigzinsumfeld zustande. Oftmals gibt es aber nun nicht mehr als den garantierten Betrag.

Hintergrundwissen: Sparbeitrag bei Lebens- und Rentenversicherungen

Verzinst wird bei einer Renten- oder Lebensversicherung nur der sogenannte Sparbeitrag, nicht etwa der von Ihnen gezahlte Beitrag. Von diesem werden die Risikokosten sowie die Verwaltungskosten abgezogen und der Rest ist dann der Sparbeitrag. Die Versicherungen behalten die Höhe des Sparbeitrages gerne für sich. Oftmals kann man sich die Höhe aber aus den vorhandenen Informationen ableiten.

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Wenn Sie eine Lebens- oder Rentenversicherung aus der Zeit vor 2004 besitzen, dann profitieren Sie neben einem höheren Garantiezins auch von einer steuerfreien Auszahlung. Die Bedingungen dafür sind meistens erfüllt (Beitragszahlung über mindestens fünf Jahre und eine Gesamtlaufzeit von mindestens 12 Jahren).

Trotzdem gilt: Jeder Besitzer einer Renten- oder Lebensversicherung sollte sich immer wieder die Frage stellen, ob er oder sie den Beitrag und auch das angesparte Geld nicht besser einsetzen könnte. Natürlich sollen Sie nun nicht wahllos kündigen, aber in manchen Fällen ist das Geld an anderer Stelle sinnvoller eingesetzt.

Die Beitragsfreistellung ist bei schlecht laufenden Verträgen, die noch nicht steuerfrei sind, immer eine Überlegung wert.

Hier eine Beispielsituation, in der man gezielt überlegen sollte, ob eine Auflösung Sinn macht: Sie haben zwar eine „alte“ Lebensversicherung, jedoch auch ein Darlehen für Ihr Haus, das noch einen Zins von 3,5% und eine Zinsbindung bis 2020 hat. In 2016 haben Sie die 12 Jahre Laufzeit bei dem Vertrag erreicht. Sie hatten die Lebensversicherung damals 2004 auf Drängen eines Vertreters abgeschlossen, als das Lebensversicherungsprivileg der Steuerfreiheit fiel. Die Prognose der Überschüsse der Versicherung ist in den letzten Jahren von Jahr zu Jahr gesunken. Mit dem angesparten Kapital könnten Sie die Sondertilgungen im Jahr 2016 und 2017 tätigen. Mit der gesparten Rate für zukünftige Sondertilgungen Geld zu Seite legen.

Ab Sommer 2016 werden die Auszahlungen sämtlicher „auf den letzten Drücker“ in 2004 verkauften Policen steuerfrei, da dann die 12 Jahre um sind. Und nur, weil die Auszahlung steuerfrei ist, heißt das eben nicht, dass Sie unbedingt an diesem Vertrag kleben sollten. Überlegen Sie rechtzeitig, ob Ihr Vertrag a) eine gute Rendite aufweist und b) ob es einen sinnvolleren Einsatz für das Geld gibt. Nutzen Sie bereits die Zeit jetzt für die Recherche und Planung – dann können Sie in 2016 die Weichen richtig stellen.

Kleben Sie nicht an alten Verträgen – prüfen Sie, was die beste Anlage für Sie ist.
Ihre
Stefanie Kühn

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