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Das ändert sich in der Pflegeversicherung ab 2017

Das ändert sich in der Pflegeversicherung ab 2017


Der Name kommt etwas sperrig daher – ab dem 1.1.17 gilt das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II). Um zu verstehen, ob es für Sie oder eventuell betroffene Familienangehörige und Freunde eine Verbesserung darstellt, lohnt der Blick in die Details.

Für alle Beitragszahler wird es in jedem Fall teurer. Zukünftig müssen sie 2,55% (Kinderlose 2,8%) des Bruttoeinkommens zahlen. Das ist ein Plus von 0,2%: Die Mehreinnahmen sollte den erwarteten rund 500.000 neuen Leistungsberechtigten zu Gute kommen.

Was ist neu?

Die Prüfungsart verändert sich

Der Medizinische Dienst wird zukünftig die „Alltagstauglichkeit“ prüfen. Das bedeutet, es geht nicht mehr vorrangig nach der körperlichen Beeinträchtigung sondern es werden sechs Bereiche überprüft, sodass am Ende für die Einstufung auch die Frage eine Rolle spielt, ob jemand noch in der Lage ist, seine Medikamente nach Plan einzunehmen oder Personen erkennt.

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  • Folgende Bereiche werden geprüft:

  • Selbstversorgung

  • Mobilität

  • Umgang mit Erkrankungen und Belastungen

  • Soziale Kontakte

  • Geistige und kommunikative Fähigkeiten

  • Verhalten

Aus Pflegestufen werden Pflegegrade

Statt der bisherigen drei Pflegestufen wird es zukünftig fünf Pflegegrade geben. Dabei entspricht der Grad 5 praktisch der Stufe III mit eingeschränkter Alltagskompetenz bzw. den Härtefällen, Grad 4 der Stufe III bzw. der Stufe 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz usw. Wer in Pflegegrad 1 eingruppiert wird, bekommt dann erstmalig eine Leistung, diese Personen gingen bislang leer aus.

Mehr Leistung für fast alle

Die Leistungen erhöhen sich in den meisten Pflegegraden gegenüber der bisherigen Stufe leicht. Informationen dazu finden Sie im Internet, teilweise auch mit interaktiven Pflegerechnern.

Bereits Pflegebedürftige müsse nicht neu eingruppiert werden, es erfolgt eine automatische Umwandlung. Durch die neuen Prüfungsbereiche kann es aber durchaus Sinn machen, sich um eine neue Beurteilung zu bemühen. 

Bitte beachten Sie, dass die gesetzliche Pflegeversicherung keine Vollkasko-Versicherung ist. Eigene Altersvorsorgebausteine wie Renten, Mieteinnahmen etc. werden auch weiterhin notwendig sein, um eine gute Pflege zu bezahlen. Überlegen Sie, ob Sie mit Ihren normalen Altersvorsorgebausteinen zzgl. der Leistungen aus der Pflegeversicherungen eine angemessene Versorgung buchen könnten. 

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Ob sich eine private zusätzliche Pflegeversicherung jedoch lohnt, sei dahingestellt. Sie ist relativ teuer und wer sie abschließt, sollte sich ganz sicher sein, dass er sie bis zum Alter auch zahlen kann. 

Ihnen eine gesunde Zukunft

Ihre Stefanie Kühn

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