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Das ist vor Jahresende noch zu tun – und das in keinem Fall

Sie haben kein Budgetplan! Es ist nichts anderes als ein Haushaltsplan in groß: Wer sich Überblick über seine Einnahmen, Konten, Ausgaben und die Zahlungsströme verschafft, kann diese auch gezielter steuern und weiß immer darüber Bescheid, wie viel am Ende im eigenen Geldbeutel landet.

Zum Jahresende wird wieder angelegt, umgeschichtet und getilgt. Es steigt offenbar das Gefühl, „aufräumen“ zu müssen. Damit Sie nichts vergessen und unnötiges beiseite lassen, habe ich Ihnen einige Punkte notiert, die in jedem Fall zu erledigen sind – und einen Punkt, den Sie getrost vergessen können!

Was Sie in den letzten Wochen eines Jahres unbedingt tun sollten

1)    Überprüfen Sie Freibeträge. Ein wichtiger Freibetrag ist der, den Sie auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen können. Auch wenn es diese Karte nicht mehr physisch gibt, haben Sie dennoch die Möglichkeit, Kinderbetreuungskosten, Fahrtkosten etc. eintragen zu lassen. Damit erhalten Sie in 2016 von Anfang an mehr Netto. Alleinerziehende erhalten rückwirkend für 2015 ebenfalls einen höheren Freibetrag. Bitte überprüfen Sie hier, ob der Freibetrag für 2016 die korrekte Anzahl der Kinder berücksichtigt.

Ein weiterer Freibetrag ist der Sparerfreibetrag. Prüfen Sie zum Jahresende, ob dieser so verteilt ist, dass Sie ihn möglichst direkt ausschöpfen. Unter Umständen sparen Sie sich dann die Anlage KAP in der Steuererklärung.

An der Gesamtsteuerbelastung ändert allerdings weder der Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte noch der Sparerfreibetrag etwas. Hier geht es lediglich um einen früheren Geldzufluss. Eventuell zuviel gezahlte Steuern erhalten Sie über die Steuererklärung erstattet.

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2)    Prüfen Sie, ob Sie genügend Beitrag gezahlt haben, um die Riester-Zulagen komplett zu erhalten. Sie wissen, dass ich kein „uneingeschränkter Riester-Fan“ bin. Aber wenn Sie riestern, dann richtig. Nehmen Sie Ihr Vorjahresbrutto mal 4%. Von dieser Summe dürfen Sie Ihre Zulagen abziehen. Der Restbetrag ist der von Ihnen zu zahlende Jahresbeitrag.

3)    Vergessen Sie keine Fristen. Für die Einreichung von Erstattungen bei der privaten Krankenversicherung gibt es beispielsweise eine Verjährungsfrist von zwei Jahren. Sie beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem Sie die Rechnung erhalten haben. So können Sie bis zum Ende des Jahres noch Rechnungen von 2013 zur Erstattung einreichen. Auch die Wohnungsbauprämie dürfen Sie rückwirkend für zwei Jahre beantragen. Ihre Steuererklärung ist zwar eigentlich schon am 30.5. abzuliefern, aber mit Steuerberater ist der 31.12. der Stichtag.

4)    Optimieren Sie Steuerabzugsmöglichkeiten. Privat Versicherte können ihren Krankenversicherungsbeitrag in 2015 bereits für das Jahr 2016 zahlen. Das hat zur Folge, dass Sie dieses Jahr einen höheren Betrag bei der Steuer absetzen können. Nächstes Jahr werden dann die sonst „unter den Tisch gefallenen“ Ausgaben für Berufsunfähigkeitsversicherung und Co. steuerlich absetzbar. Für diese „sonstigen“ Versicherungen gibt es einen Höchstbetrag, der durch die Beiträge zur Basiskrankenversicherung ausgeschöpft ist. Wenn Sie hier einen Wechsel-Rhytmus einrichten, sparen Sie unter dem Schnitt Steuern.

5)    Tätigen Sie Sondertilgungen. Zum Ende des Jahres ist der Urlaub bezahlt und die Bonusverhandlung beendet. Sie können nun prüfen, ob Ihre Notfallreserve gut gefüllt ist und das Depot trotz des turbulenten Börsenjahres im Plus steht. Wenn Sie feststellen, dass Gelder frei sind, tätigen Sie unbedingt vor Jahresende noch die Sondertilgung. Sie sparen ab dem Folgemonat Zinsen und erhöhen dann Monat für Monat Ihre Tilgung. Ausgelassene Sondertilgungen dürfen Sie nicht nachholen.

6)    Durchforsten Sie Ihr Depot. Sie können Gewinne und Verluste in vielen Fällen miteinander verrechnen. Haben Sie Verluste und Gewinne bei unterschiedlichen Banken, beantragen Sie eine Verlustbescheinigung. Diese muss bis zum 10.12.2015 bei der Bank beantragt sein.

7)    Verzichten Sie auf Schnellschüsse. Zum Jahresende laufen Vertriebler zu Hochform auf. Hier noch eine Riester-Versicherung, dort ein Depot, das „gedreht“ werden soll. Bleiben Sie standhaft und werden Sie nur tätig, wenn Sie sich ganz sicher sind, dass der Vertrag oder die Umschichtung für Sie auch Sinn macht. Allein wegen 154 Euro Zulage sollte keiner riestern und wegen des Steuervorteils (der übrigens eher eine Steuerstundung ist) sollte niemand einen Rürup-Vertrag schließen. Depotumschichtungen werden gerne „empfohlen“, um das Umsatz-Soll des Beraters noch zu erfüllen – gerade, wenn sich das Depot auf Jahressicht im Plus befindet.

Viel Erfolg

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