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Warnung vor Schlankheitsmitteln

Warnung vor Schlankheitsmitteln. (Bild: thinkstock)
Warnung vor Schlankheitsmitteln. (Bild: thinkstock)

Die Bade- und Urlaubssaison ist in vollem Gange. Zeit für unangenehme Fragen: Passt die Badehose noch? Ist der Bauch für einen Bikini zu dick? So mancher will vorm Urlaub noch schnell ein paar Kilo abspecken. Aber Vorsicht vor angeblichen Wundermitteln! Die deutschen Verbraucherzentralen warnen vor gefährlichen Schlankmachern.

Zugegeben, es klingt verlockend, was die Hersteller von mutmaßlichen Wunderpillen alles versprechen: „16 Kilo in nur einem Monat" und „trotzdem nicht hungern". Ein „Jo-jo-Effekt ist selbstverständlich ausgeschlossen", im Gegenteil, mit dem „ulitmativen Fatburner" tut man seiner Gesundheit sogar noch etwas Gutes. Denn der strafft ganz nebenbei noch die Haut, verhilft dem Körper zu neuer Energie und beseitigt Giftstoffe. Ist doch toll, oder etwa nicht?

Um den Wahrheitsgehalt der Aussagen zu unterstreichen, veröffentlichen die Hersteller in ihren Anzeigen Vorher-Nachher-Bilder oder Erfolgs-Stories von Menschen, die in kürzester Zeit unglaublich viel abgenommen haben. Da versteht es sich natürlich von selbst, dass man für einen so hoch wirksamen Fettkiller auch tief in die Tasche greifen muss. Nicht selten kommen für eine Kur über mehrere Wochen ein paar hundert Euro zusammen.

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Gefälschte Bilder, erfundene Experten - und im schlimmsten Fall tödlich
Aber Vorsicht! Bei diesen Offerten ist höchstes Misstrauen angebracht! Denn oft sind solche Produkte nicht nur schlicht wirkungslos, sondern schädigen womöglich die Gesundheit. "Derartige Präparate können eine ernste Gefahr für die Gesundheit darstellen", warnt Andreas Zapf, Präsident des Bayrischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) gegenüber Yahoo! Finanzen. „Gerade jetzt vor der Urlaubs- oder Badesaison fürchten wir, dass viele Verbraucher Schlankheitspillen als ‚Last-Minute-Abnehmkur' nutzen wollen. Unsere Untersuchungsergebnisse zeigen deutlich, welche Gefahren lauern, wenn Verbraucher Schlankheitsmittel im Internet von unseriösen Anbietern beziehen. Aufgrund der irreführenden Aufmachung, der falschen Deklaration und des hohen Arzneistoffgehalts kann es zu schweren Nebenwirkungen kommen und im schlimmsten Fall tödlich enden."

Auch die deutschen Verbraucherschützer warnen: „Mit blumigen Worten, aber ohne echte Informationen, werden Verbraucher und Verbraucherinnen häufig irregeführt. Nicht haltbare Erfolgsversprechen, unrealistische Angaben von Gewichtsabnahmen und wissenschaftlich nicht belegbare Wirkungen sind nach Auffassung der Verbraucherzentrale unseriös und wettbewerbswidrig. Handelt es sich um Lebensmittel, liegt sogar ein Gesetzesverstoß vor", so die Experten.

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Die Vorher-Nachher-Fotos seien oft gefälscht, heißt es. Angebliche Ärzte oder Wissenschaftler würden schlichtweg nicht existieren und genannte Studien suche man in den wissenschaftlichen Datenbanken vergeblich. Auch bei nicht näher benannten Wirkstoffen, die als „natürlich" oder „rein biologisch" bezeichnet werden, solle man äußerst vorsichtig sein, raten die Experten.

Geld gibt's oft nicht zurück
Wenig hilfreich seien auch meist die Hotlines der Anbieter. Die Verbraucherschützer machten den Test aufs Exempel: „Bei telefonischer Nachfrage zu potentiell Allergien auslösenden Zutaten in ihren Produkten, wusste man darüber nicht genau Bescheid, und riet vom Kauf eher ab oder bot an, das Mittel zu testen und bei entsprechenden Reaktionen das Rückgaberecht in Anspruch zu nehmen."

Ob eine Rückgabe klappt, ist allerdings fraglich. „Insgesamt ist der Verbraucherzentrale aus zahlreichen Beschwerden bekannt, dass Verbraucher mit der Inanspruchnahme der Geld-zurück-Garantie gerade bei Schlankheitsmitteln oft wenig Erfolg haben und nur selten ihr Geld tatsächlich wiederbekommen."

Achtung vor Sibutramin
Insbesondere warnen die Verbraucherzentralen vor Mitteln, die den Wirkstoff Sibutramin enthalten. Bei einer amtlichen Untersuchung wurde der in hoher Dosis in Kapseln gefunden, die laut Hersteller „Pulver chinesischer Pflanzen" enthielten. Das verschreibungspflichtige Sibutramin (deutscher Markenname: Reductil) wird seit 2010 wegen seiner Gefährlichkeit (beeinflusst Blutdruck und Herzfrequenz) nicht mehr verkauft. Dennoch tauche der Stoff immer wieder in Produkten auf, die übers Internet vertrieben werden. Weltweit sei es sogar zu mindestens 34 Todesfällen in Verbindung mit Sibutramin gekommen, so die Verbraucherschützer.

Die deutsche Verbraucherzentrale hat zudem eine Liste mit Mitteln erstellt, vor denen ausdrücklich gewarnt wird. Die Produkte sind hierzulande nicht zugelassen und der Handel ist strafbar. Die vollständige Liste finden Sie hier.

Desweiteren wird vor chinesischen Schlankheitsmitteln gewarnt, die den Wirkstoff Nitroso-Fenfluramin enthalten. Der Stoff schädige die Leber, heißt es, und wer eines der folgenden Mittel bereits eingenommen habe, soll unbedingt kurzfristig mit seinem Arzt Rücksprache halten:

Chaso
Keep Fit Lin
Ma zin Dol
Onshido
QIAN ER
QingQing
Qing Zi Su
Quian Er
Shubao - slimming Capsules
SB Slimming Capsules
Shuaojiafejiaolang
Slim 10
Xian Zi Su Jian Fei Jiao
Xin Xue Kang Jiao Naing
Yuzhitang Jian Fei Jiao Nang

Müssen Sie überhaupt abnehmen? (Bild: thinkstock)
Müssen Sie überhaupt abnehmen? (Bild: thinkstock)

Gewicht überprüfen
Bevor Sie überhaupt ans abnehmen denken, sollten Sie Ihr Gewicht ernsthaft überprüfen. Gerade Frauen neigen dazu, Fettpölsterchen zu sehen, wo keine sind. Das beste Mittel, sich Klarheit zu verschaffen, ist, den eigenen Body Mass Index (BMI) zu ermitteln. Auf dem Interangebot der Verbraucherzentrale können Sie sich Ihren BMI automatisch errechnen lassen. „Der BMI ergibt sich aus der Division von Gewicht (kg) durch Körpergröße (in m) zum Quadrat", erklären die Experten.

Hier geht's zum „Body Mass Index"-Rechner der Verbraucherzentrale.

Wer einen BMI bis 25 hat, hat keinen Grund zum Abnehmen - das Gewicht liegt im absoluten Normalbereich. Werte zwischen 25 und 30 zeigen leichtes Übergewicht. Bei Werten ab 30 sollte man handeln, denn ab da beginnt schweres Übergewicht. „Hier ist auch ohne gesundheitliche Störungen eine Gewichtsreduktion angebracht", raten die Verbraucherschützer. Wer dagegen einen BMI-Wert von weniger als 19 hat, gilt als untergewichtig. Liegt er gar unter 14,5, werde bereits der Stoffwechsel im Gehirn beeinträchtigt. „Wenn jetzt keine ärztliche Hilfe gesucht wird, droht Lebensgefahr!"

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