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Steueränderungen – mehr Netto für alle

 

Tipp zum Geldsparen sind immer gefragt (Bild: thinkstock)
Tipp zum Geldsparen sind immer gefragt (Bild: thinkstock)

Gute Nachrichten für alle Steuerzahler: Jeder darf sich ab Dezember auf Entlastung freuen, wie Finanztest aktuell berichtet. Für alle bleibt etwas mehr vom Einkommen steuerfrei und auch das Kindergeld wird ein wenig erhöht.

Ob Paare, Singles, Alleinerziehende oder Eltern – für alle gibt es ab Dezember einige – wenn auch nicht allzu große – Steueränderungen, die sich positiv auf den Geldbeutel auswirken. Der Grundfreibetrag steigt für alle in diesem und im kommenden Jahr, so Finanztest. „Den ersten Schritt berücksichtigen die Arbeitgeber in der Lohnabrechnung für Dezember. Ab 2016 wird auch der Steuertarif etwas gemildert“, so die Experten.

Zudem wird das Kindergeld um einige Euro erhöht. Gezahlt wird automatisch im September, spätestens im Oktober die Nachzahlung ab Januar, wie Finanztest weiter berichtet. Vorteile gibt’s auch beim Kinderfreibetrag, den Eltern anstelle des Kindergeldes erhalten, wenn das günstiger ist. Und endlich würden auch Alleinerziehende weniger Steuern zahlen, so das Blatt.

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2016 winkt eine höhere Steuererleichterung

Insgesamt wird der Grundfreibetrag in 2015 von 8.354 Euro auf 8.472 Euro erhöht. Viel kommt dabei für die Steuerzahler nicht rum. Die Einkommensteuer wird dadurch lediglich um bis zu 23 Euro pro Jahr vermindert, bei zusammenveranlagten Paaren um das Doppelte. Etwas besser sieht da der Blick aufs kommende Jahr aus, denn dann wird der Grundfreibetrag noch einmal angehoben, auf 8.652 Euro. Zusammen mit dem besseren Steuertarif bringt das laut Finanztest bis zu 156 Euro Entlastung gegenüber dem aktuellen Tarif.

Das Kindergeld wird in diesem Jahr um vier Euro angehoben und in 2016 um weitere zwei Euro. Auch  Gutverdiener, die den Kinderfreibetrag nutzen, verbessern sich. Ein Ehepaar mit 70.000 Euro Jahreseinkommen spart in diesem Jahr 48 Euro Steuern und im kommenden noch einmal 14 Euro mehr.

Überfällig sei der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, „er steigt in diesem Jahr um 600 Euro auf 1.908 Euro und ist neuerdings gestaffelt – für jedes weitere Kind gibt es 240 Euro mehr“, so das Verbrauchermagazin. Damit die Entlastung aber auch wirklich bewilligt wird, darf kein weiterer Erwachsener mit im Haushalt leben – ausgenommen sind von der Regelung volljährige Kinder, für die es noch Kindergeld gibt.

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Musterklagen zum Kinderfreibetrag

Laut Existenzminimumsbericht hätte der Kinderfreibetrag bereits 2014 angehoben werden müssen, kritisiert der Deutsche Familienverband.  Denn laut Verfassung müsse so viel vom Einkommen steuerfrei bleiben, dass die Existenz abgesichert sei – bei Steuerzahlern durch den Grundfreibetrag und bei Kindern über ihre Eltern durch den Kinderfreibetrag. Deshalb raten die Experten, den Kinderfreibetrag im Steuerbescheid 2014 offenzuhalten. So können Sie profitieren, wenn Musterklagen positiv für den Steuerzahler entschieden werden.

Wer schauen will, wie  viel Lohnsteuer genau fällig wird, kann sich das auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen unter bmf-steuerrechner.de errechnen lassen.

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