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Steuertipps zum Jahresende

Steuertipps zum Jahresende. (Bild: thinkstock)
Steuertipps zum Jahresende. (Bild: thinkstock)

Steuern optimieren: Wer es schlau anstellt, kann seine Steuerlast für 2012 noch senken und sogar bis zum 30. November einen Freibetrag für Dezember beantragen. Finanztest erklärt die neuesten Urteile, welche Steuervorteile Sie bis Silvester noch geschickt ausnutzen können und welche Anschaffungen Sie besser auf das kommende Jahr verschieben sollten.


Ob eine neue Brille, die Kosten für ein neues Bad oder die Anschaffung eines neuen Computers - entscheidend für einen Steuervorteil ist meist das Rechnungsdatum. Deshalb sollten sich Steuerzahler gerade bei Anschaffungen um den Jahreswechsel fragen, ob Geld noch in diesem Jahr investiert wird oder 2013 steuerlich günstiger ausgegeben werden kann.

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Grenzen ausnutzen
Bei Anschaffungen und Handwerkerarbeiten lohnt es sich, die vom Finanzamt vorgegebenen Höchstbeträge im Auge zu behalten, rät die Zeitschrift "Finanztest" in ihrer neusten Ausgabe. Für Handwerkerarbeiten im Haushalt erkennt das Finanzamt maximal 6000 Euro pro Jahr an. Sind die Ausgaben höher, lohnt es sich, einen Teil ins nächste Jahr zu verschieben. Wer zum Beispiel Arbeitsmittel wie Schreibtisch, Aktentasche oder Laptop anschaffen will, könne die nur bis zu einem Betrag von 487,90 Euro inklusive Mehrwertsteuer sofort abschreiben. Seien die Ausgaben höher, müsse der Steuerzahler den Betrag auf die Nutzungsdauer verteilen, erklären die Experten.

Wer zum Beispiel im Dezember einen PC für 800 Euro anschafft, kann 2012 nur 22 Euro abschreiben, der Rest wird auf die nächsten drei Jahre verteilt. Bei einem Schreibtisch für 800 Euro, gekauft im Dezember, wären nur 5 Euro absetzbar, der Rest würde über die nächsten 13 Jahre verteilt, so Finanztest.

Dabei gilt es außerdem zu bedenken, dass sich Arbeitsmittel und andere Jobkosten erst dann steuerlich auswirken, wenn der Pauschbetrag von 1000 Euro überschritten wird. „Das schaffen die meisten aber schon durch ihren Arbeitsweg", so die Steuerexperten. Außerdem gebe es neuerdings auch mehr Berufstätige mit einem doppelten Haushalt.

Zweithaushalt geltend machen
Ein neues Urteil des Bundesfinanzhofs besagt, dass der Zweithaushalt nun bis zu 100 Kilometer vom Arbeitsplatz entfernt liegen darf, wenn die Verkehrsanbindung günstig ist. „Übrigens darf der Zweithaushalt auch eine WG sein. Neben der Miete zählen eine Heimfahrt pro Woche mit 30 Cent je Kilometer der einfachen Entfernung oder die Ticketkosten."

Superschnelle Rückzahlung
Einen besonderen Tipp haben die Experten für alle, die schnell ihr Geld vom Finanzamt zurück haben möchten: Bis zum 30. November können Arbeitnehmer beim Finanzamt einen Freibetrag für den Lohnsteuerabzug beantragen. Dann führt der Arbeitgeber im Dezember weniger Steuern ab. Der Freibetrag könne zum Beispiel für hohe Jobkosten, Handwerker oder Helfer im Haushalt angefordert werden, heißt es weiter. Das Formular gibt es im Internetangebot des Bundesministeriums für Finanzen.

Tipps für alle
Wer Gutes in Form von einer finanziellen Spende tut, wird vom Finanzamt belohnt. Denn Spenden können als Sonderausgaben geltend gemacht werden, berichtet Finanztest. Auch Kosten für Hilfen im Haushalt können abgesetzt werden, heißt es weiter, wenn die Dienstleistungen per Scheck oder Überweisung gezahlt werden. Für Dienst- und Pflegeleistungen im Haushalt gibt es bei maximal 20.000 Euro Lohnkosten 4000 Euro Steuerabzug. Minijobber werden zusätzlich berechnet und zwar mit Lohnkosten von maximal 2550 Euro pro Jahr, von denen 20 Prozent steuerlich geltend gemacht werden können.

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Bis zu 6000 Euro Kosten für Handwerker kann jeder Haushalt absetzen. Dazu zählen Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten, Materialkosten nicht. „Der Steuerabzug beträgt 20 Prozent der Kosten, maximal 1200 Euro im Jahr", so die Experten von Finanztest.

Wer Kosten für Arzt und Arzneien geltend machen will, müsse eine höhere Hürde nehmen, heißt es weiter. Denn das Finanzamt erkennt sie erst an, wenn drei Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte überschritten werden. Durch Kur, Zahnersatz und Brille kann aber auch hier eine beträchtliche Summe zusammen kommen.

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Tipps für Berufstätige
Wer in 2012 mehr als 1000 Euro Werbungskosten hat, bekommt Geld zurück. Zu den Werbungskosten zählen: Arbeitsweg, Ausgaben für Fortbildung, Fachliteratur, Arbeitsmittel wie Aktentasche, Büromöbel und Computer.
Ein Arbeitszimmer zuhause können Sie dagegen nur absetzen, wenn es „der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit ist".
Zudem dürfen Arbeitnehmer 2012 bis zu 2688 Euro steuer- und sozialabgabenfrei in eine Betriebsrente einzahlen, so Finanztest.

Tipps für Familien
Für die Kinderbetreuung können Eltern Sonderausgaben geltend machen. Die Grenze liegt hier bei 6000 Euro für jedes Kind bis zu 14 Jahren. Es zählen zum Beispiel Babysitter, Kita, Tagesmutter und sogar Fahrtkosten, die zum Beispiel von Oma und Opa ersetzt werden, wenn Sie die Enkel betreuen. Geld gibt es auch für Privatschulkosten. Die Grenze liegt hier bei 30 Prozent des Schulgeldes, maximal 5000 Euro.

Tipps für Hausbesitzer
Wer bis zum Ende des Jahres seine Immobilie saniert, kann die Steuerschuld senken. Auch Schäden oder gesundheitliche Risiken, die beseitigt werden müssen, können als außergewöhnliche Belastungen zählen, wie etwa: Austausch des Daches wegen Asbest-Gefahr, Entfernung von Hausschwamm, Beseitigung von gesundheitsgefährdenden Gerüchen.

Die Finanzexperten raten: „Besorgen Sie sich vor Beginn der Arbeiten ein amtliches technisches Gutachten, das die Gefahr für Ihre Gesundheit dokumentiert. Denn Sie müssen nachweisen, dass die Sanierung notwendig war."

Hier finden Sie das vollständige Special von Finanztest zum Thema „Steuertipps zum Jahresende — schnell handeln und Steuern sparen" (kostenpflichtig).