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Steuerfreies Urlaubsgeld

Steuerfreies Urlaubsgeld (Bild: GettyImages)
Steuerfreies Urlaubsgeld (Bild: GettyImages)

Wenn der Boss im Sommer Urlaubsgeld spendiert, ist die freie Zeit gleich doppelt schön. Doch leider kassiert der Fiskus beim Gehaltszuschlag für die Ferien kräftig mit. Oft bleibt davon dann nur noch erschreckend wenig übrig. Was viele nicht wissen: Es ist möglich, Mitarbeitern eine steuerfreie Erholungsbeihilfe zu zahlen. Die hat Vorteile für beide Seiten.

Ein zusätzliches Budget für den Jahresurlaub kann jeder gut gebrauchen. Viele Arbeitgeber zeigen sich großzügig und zahlen ihren Angestellten Urlaubsgeld. Doch in vielen Fällen bleibt davon nicht so viel übrig wie gedacht. Gerade dann, wenn bestimmte Einkommensgrenzen überschritten werden, sind die Abzüge oft erschreckend hoch.

Anders ist das, wenn der Boss seinen Mitarbeitern eine sogenannte Erholungsbeihilfe bezahlt. Die ist für den Arbeitnehmer steuerfrei und auch der Arbeitgeber profitiert, denn er muss lediglich pauschal 25 Prozent Steuern zahlen, die Sozialabgaben für den Betrag entfallen komplett.

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Für eine Familie sind 364 Euro steuerfrei

„Bis zu 156 Euro im Jahr kann ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter als Erholungsbeihilfe zahlen. Zusätzlich kommen 104 Euro für den Ehegatten beziehungsweise Lebenspartner hinzu, außerdem 52 Euro pro Kind. Für einen verheirateten Mitarbeiter mit zwei Kindern sind das 364 Euro im Jahr – steuerfrei“, erklärt Christina Georgiadis, Sprecherin bei der Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH).

Wenn der Chef einverstanden ist, kann die Erholungsbeihilfe jeder Arbeitnehmer in Anspruch nehmen. Bedingung ist lediglich, dass der gezahlte Betrag auch für Erholungszwecke eingesetzt wird. Das könne sowohl ein Zuschuss zum Strandurlaub sein, als auch eine Wandertour in den Bergen oder ein Besuch im Vergnügungspark vor der Haustür, so der VLH. Zudem muss die Erholungsbeihilfe zeitnah zum Urlaub der Mitarbeiter gezahlt werden und maximal drei Monate vor oder nach dem Urlaub ausgezahlt werden.

Quittungen aufheben!

Damit das Finanzamt die Erholungsbeihilfe anerkennt, ist es wichtig, Quittungen aufzubewahren und nach dem Urlaub beim Arbeitgeber abzuliefern. Der reicht die Nachweise dann an den Fiskus weiter.

Das können Rechnungen eines Reiseveranstalters oder auch Hotelquittungen sein. Wer seinen Urlaub zu Hause verbringen will, kann den Extrabonus auch fürs Schwimmbad, den Vergnügungspark oder den Ausflugsdampfer nutzen. „Der Vorgesetzte kann die Erholungsbeihilfe nachträglich auszahlen und so einen Teil der Reisekosten erstatten. Eine andere Möglichkeit: Der Arbeitgeber kann die Erholungsbeihilfe auch direkt an den Reiseveranstalter überweisen und somit einen Teil der Reise finanzieren“, erklärt der VLH.

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Übrigens ist es nicht notwendig, sich zwischen Urlaubsgeld und Erholungsbeihilfe zu entscheiden. Das steuerfreie Extrageld kann immer zusätzlich gezahlt werden. Wenn Ihr Boss also ohnehin Urlaubsgeld zahlen will, lohnt es sich, nach der Beihilfe zu fragen. Wichtig sei nur, dass die als Erholungsbeihilfe deklarierten Zahlungen die vorgeschriebenen Beträge nicht überschreiten, denn sonst könne der Arbeitgeber nicht mehr pauschal mit 25 Prozent versteuern und Arbeitnehmer wären steuer- und sozialversicherungspflichtig, so die Experten.

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