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So holen Sie sich überhöhte Roaming-Gebühren zurück

Im Urlaub mit dem Handy zu telefonieren, kann ganz schön teuer werden. (Bild: GettyImages)
Im Urlaub mit dem Handy zu telefonieren, kann ganz schön teuer werden. (Bild: GettyImages)

Im Urlaub mit dem Handy zu telefonieren, kann ganz schön teuer werden. Zwar hat das EU-Parlament Obergrenzen für Roaming-Gebühren festgelegt, aber viele Anbieter nutzen Schlupflöcher und knöpfen so ihren Kunden mehr ab, als eigentlich erlaubt. Jetzt schreitet die Bundesnetzagentur ein. Lesen Sie hier, was Sie tun müssen, um sich überhöhte Telefongebühren zurückzuholen.

Telefonieren, SMS-Schicken und Surfen mit dem Handy ist dank Roaming auch im Ausland problemlos möglich. Seit Mai ist das innerhalb der EU nun auch billiger als zuvor, seitdem gelten neue Preisobergrenzen. Denn das EU-Parlament hat beschlossen, dass die Roaming-Gebühren schrittweise abgeschafft werden, ab Juni 2017 sollen sie ganz wegfallen.

Neuregelung seit 30. April

Die Aufschläge, die Mobilfunkanbieter seit dem 30. April dieses Jahres innerhalb der EU inklusive Mehrwertsteuer verlangen dürfen, sind bis auf die Nachkommastelle festgelegt:
5,95 Cent je Minute für abgehende Anrufe
1,36 Cent je Minute für ankommende Anrufe
2,38 Cent je SMS
5,95 Cent je Megabyte Datenvolumen bei mobiler Internetnutzung

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Die Summe aus Inlandspreis und Aufschlag darf zudem die folgenden Höchstbeträge nicht überschreiten:
22,6 Cent pro Minute für abgehende Anrufe
1,36 Cent für eingehende Anrufe
7,14 Cent für SMS
23,8 Cent je Megabyte Datenvolumen

Außerdem muss der Empfang von SMS innerhalb der EU kostenfrei sein.

Doch trotz der Preisbegrenzung halten sich nicht alle Anbieter an die verbindlichen Vorgaben und versuchen mit Tricks doch noch höhere Gebühren herauszuschlagen. So kann schnell mal ein hübsches Sümmchen zusammenkommen, wenn man beim Tarif nicht ganz genau hinschaut.

Das will die Bundesnetzagentur nun unterbinden und geht gegen den Mobilfunkanbieter Telefónica (O2, Base) vor, wie die Verbraucherzentrale in Bayern aktuell bekannt gibt. „Nun droht sie explizit dem Anbieter Telefónica mit einem Verfahren, wenn dieser nicht die gültigen Regeln für das EU-Roaming umsetzt. Sollte sich Telefónica nicht an die Richtlinien halten, droht dem Unternehmen eine Strafe in Höhe von 500.000 Euro“, so die Verbraucherschützer.

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Doch selbst wenn die Telefónica die Neuregelungen übernimmt, so bleibe letzten Endes jeder Kunde selbst dafür verantwortlich, seine zu viel gezahlten Gebühren erstattet zu bekommen, heißt es weiter. Denn Verbraucher müssen diese Rückzahlung jeweils selbst einfordern.

So gehen Sie vor

Falls Sie zu den Betroffenen gehören, die der Telefónica seit 30. April zu viele Roaming-Gebühren gezahlt haben, sollten Sie wie folgt vorgehen. Vergleichen Sie Ihre Abrechnung mit den offiziellen Gebührenvorgaben der EU. Stellen Sie fest, dass Sie zu viel gezahlt haben, wenden Sie sich an Ihren Anbieter und fordern Sie eine Korrektur der Rechnung. Dafür stellt die Verbraucherzentrale einen kostenlosen Musterbrief zur Verfügung.

Hier geht’s zum Musterbrief

Weitere Informationen zu den aktuellen Roaming-Regelungen finden Sie auch auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur.

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