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Neues System: Punkte in Flensburg abfragen

Neues System: Punkte in Flensburg abfragen. (Bild: thinkstock)
Neues System: Punkte in Flensburg abfragen. (Bild: thinkstock)

Lange wurde darüber diskutiert und ab 1. Mai 2014 wird es amtlich: Das neue Punktesystem in Flensburg. Bisher lag die magische Grenze für Verkehrsvergehen bei 18 Punkten – wer die erreichte, war seinen Führerschein los. Nach dem neuen System liegt diese Grenze ab Mai bei acht Punkten. Alte Punkte werden umgerechnet, die Anzahl verringert sich dabei. Stiftung Warentest rät, die Punkte abzufragen – lesen Sie hier, wie das kostenlos geht.

Wer in gängigen Suchmaschinen „Punktestand Flensburg“ eingibt, stößt schnell auf Anbieter, die die Abfrage in Flensburg für Verkehrssünder erledigen wollen. Zwischen 30 und 50 Euro verlangen die Unternehmen für die Abfrage des Punktestands. Doch Stiftung Warentest rät: „Geben Sie kein Geld für Dienstleister aus.“ Denn: Seinen Punktestand kann jeder Autofahrer inklusive genauen Angaben zum Verstoß und Datum kostenlos selbst abfragen.

Alles was Sie dafür benötigen, ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, Internetzugang, einen Drucker, einen Stift und eine 60-Cent-Briefmarke. Wer einen neuen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (ausgestellt nach dem 1. November 2010) besitzt, kann die Abfrage auch alternativ mit Kartenlesegerät und AusweisApp-Software vornehmen.

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So geht es auf dem Postweg
Rufen Sie die Internetseite des Kraftfahrtbundesamtes auf (www.kba.de) und klicken Sie auf „Antragsvordruck auf Auskunft aus dem Verkehrszentralregister“, um das Formular als pdf herunter zu laden. Anschließend drucken Sie den Antrag aus und füllen ihn aus. Zusammen mit Kopien der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises stecken Sie den Antrag in einen Umschlag und adressieren ihn an: Kraftfahrt- Bundesamt, 24932 Flensburg. Danach nur mit der 60-Cent-Briefmarke frankieren und ab die Post.

So geht es mit Online-Ausweisfunktion
Wer mit Kartenlesegerät, neuem Ausweis und einer AusweisApp-Software ausgestattet ist, kann den Onlineantrag der Behörde nutzen. Falls Sie unsicher sind, ob die Online-Ausweisfunktion bei Ihrem Ausweis freigeschaltet ist, finden Sie weitere Informationen auf www.personalausweisportal.de oder können sich an das kostenpflichtige Service-Telefon 0180-133 33 33 wenden.

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Beachten Sie die Fristen!
Erreicht Ihre Anfrage das Kraftfahrt-Bundesamt ab dem 1. Mai 2014, teilt Ihnen die Behörde anschließend den alten und den neuen Punktestand mit. Wer die Abfrage vor dem 1. Mai nach Flensburg schickt, bekommt nur den alten Punktestand mitgeteilt und muss selbst umrechnen. Darüber, wie lange sich eine Anfrage hinziehen kann, wollte die Behörde Stiftung Warentest keine Auskunft geben.

Den vollständigen Bericht der Stiftung Warentest zum Thema „Punktestand in Flensburg“ finden Sie hier.