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Neue Handy-Abzocke

Neue Handy-Abzocke. (Bild: thinkstock)
Neue Handy-Abzocke. (Bild: thinkstock)

Immer häufiger tauchen auf Handy-Rechnungen Posten auf, deren Ursache nicht genau geklärt ist. Rechtsanwalt Thomas Hollweck aus Berlin warnt vor einer neuen Betrugsmasche und erklärt, wie sich Mobilfunkkunden dagegen wehren können.
(Quelle: Focus online)

Mit der Handyrechnung kommt der Schock: Es tauchen hohe Posten auf, bei der der Nutzer angeblich mit einer Nummer telefoniert hat, die ihm jedoch unbekannt ist. Auf Nachfrage beim Mobilfunkanbieter bekommen Handybesitzer die Erklärung, dass es sich dabei um einen sogenannten Hosentaschenanruf handele und der sei kostenpflichtig.

Als „Hosentaschenanrufe“ werden solche Verbindungen bezeichnet, die sich unabsichtlich aufgebaut haben, weil sich die Tastensperre in der Tasche oder Jacke löst. Meist handelt es sich um Rufnummern mit vielen Einsen, wie etwa „11111“, die Gesprächsdauer wird mit einer Stunde und um die 100 Euro berechnet.

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Technisch gesehen ist es jedoch eher unwahrscheinlich, dass mit dem Smartphone unabsichtlich eine Nummer angewählt wird. Zum einen reagieren die meisten Displays nicht auf eine Berührung mit Stoff in einer Jacken- oder Hosentasche und zum anderen befindet sich das Anruffeld nicht auf dem Startbildschirm, sondern muss erst per Fingertipp auf das entsprechende Icon aktiviert werden.

„Ich habe bei meiner Arbeit im Rahmen zahlreicher Mandate beobachtet, dass die angeblich angewählten Rufnummern überwiegend nur solche mit der Ziffer „1“ sein sollen, manchmal auch mit der „5“. Das erscheint unglaubwürdig, da die anderen Ziffern statistisch betrachtet genau so häufig per Zufall angewählt werden müssten“, so Rechtsanwalt Thomas Hollweck gegenüber Focus online. Zudem seien ihm Drittanbieter bekannt, die sich auf die Abrechnung von solchen Hosentaschenanrufen spezialisiert hätten und eigens dafür Nummern mit der Zahlenfolge „1111“ einrichten würden. Vermutlich sei es sogar so, dass ein eingeschleuster Trojaner die Nummer anwählt, erklärt der Berliner Jurist weiter.

Betroffenen Kunden wird geraten, den Anruf zu reklamieren und gegen den Rechnungsposten schriftlich per Einschreiben mit Rückschein Widerspruch einzulegen. Die Frist dafür beträgt acht Wochen nach Zugang der Rechnung. Wichtig sei, dass der Widerspruch begründet wird, etwa, dass der Drittanbieter unbekannt ist und auch kein Vertrag mit ihm geschlossen wurde.

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„Handelt der Mobilfunkanbieter kundenfreundlich und dem Gesetz folgend, muss er nach dem Widerspruch nun den fraglichen Posten von der Handyrechnung streichen und dem Kunden eine korrigierte Rechnung schicken“, so Hollweck. Im Anschluss könnte dann der Drittanbieter noch eine gesonderte Rechnung schicken. Auch gegen die sollten Kunden dann Widerspruch einlegen. Meist führe das dann zu einem Forderungsverzicht des Drittanbieters, da der sich nicht auf einen Rechtstreit einlassen wolle.

Sollte der Mobilfunkanbieter nicht kundenfreundlich reagieren und auf Bezahlung des Hosentaschenanrufs bestehen, rät der Rechtsexperte: „Wie geschildert, ist ein Hosentaschenanruf bei modernen Smartphones sehr unwahrscheinlich. In einem solchen Fall sollte der Kunde seinen Rechnungswiderspruch aufrecht erhalten.“