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Mehr Netto – jetzt Freibetrag sichern!

Über mehr Netto freut sich jeder (Bild: Getty Images)


Viele Steuerzahler haben Anspruch auf einen persönlichen Freibetrag. Wer sich den auf der Lohnsteuerkarte eintragen lässt, bekommt ab sofort jeden Monat mehr Gehalt ausbezahlt oder in diesem Jahr womöglich sogar ein steuerfreies Weihnachtsgeld. Beantragen müssen Sie den Freibetrag für 2016 bis zum 30. November. Lesen Sie hier, wie das geht.

Mehr Netto vom Brutto – das können fast alle gut gebrauchen. Viele Arbeitnehmer zahlen jeden Monat mehr Steuern als sie eigentlich müssten. Das Geld wird dann nach der Steuererklärung zurück erstattet. Aber es gibt auch die Option, sich von vornherein Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen. Die Frist für 2016 läuft am 30. November ab.

Ein individueller Freibetrag ist dann möglich, wenn Steuerzahler regelmäßige Kosten haben, die steuerlich angerechnet werden können. Welche Bedingungen dafür gelten, wie der Freibetrag beantragt wird und wie man sich dadurch unter Umständen sogar das Weihnachtsgeld steuerfrei sichern kann, erklärt die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH).

Die Voraussetzungen

Voraussetzung für den Freibetrag sind bestimmte Kosten, die dem Steuerzahler entstehen und die in der Summe mehr als 600 Euro pro Jahr betragen. „Mit ‚bestimmten Kosten‘ sind Ausgaben gemeint, die steuerlich abgesetzt werden können – also alles, was in eine der folgenden Kategorien fällt: außergewöhnliche Belastungen, Sonderausgaben oder Werbungskosten. In punkto Freibetrag besonders interessant sind Ausgaben, die mit dem Beruf zusammenhängen, also Werbungskosten. Dazu gehören zum Beispiel die Kosten für den Weg zur Arbeit oder auch die Kosten für eine zweite Wohnung am Arbeitsort“, so die Experten vom VLH.

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Interessant seien auch Kosten, die im Zusammenhang mit Vermietung entstehen, etwa Immobilienkredite, Handwerker oder Hausnebenkosten, heißt es weiter. Auch wer Unterhaltszahlungen leisten muss oder regelmäßige Kosten für die Kinderbetreuung hat, habe Aussicht auf einen Freibetrag.

Weihnachtsgeld aufstocken

Wer noch bis zum 30 November handelt, sichert sich damit ein üppiges, wenn nicht sogar steuerfreies Weihnachtsgeld. Denn der Freibetrag wird für das komplette Jahr 2016 angerechnet und auf die noch verbleibenden Monate verteilt.

Die Formulare für den Antrag gibt es entweder beim Finanzamt vor Ort oder auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen.

Wer erstmals einen Freibetrag eintragen lässt oder einen höheren als im Vorjahr beantragen will, muss das Formular mit der Bezeichnung  „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“ wählen. Hat sich die Anzahl der Kinder geändert, muss dafür das Formular „Vereinfachter Antrag auf Lohnsteuerermäßigung“ genutzt werden.

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Übrigens: Ein einmal eingetragener Freibetrag ist für zwei Jahre gültig. Zu beachten ist, dass Steuerzahler nach der Eintragung im Folgejahr zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind. Und: „Wenn der eingetragene Freibetrag nicht mehr der Realität entspricht, muss das in der Regel dem Finanzamt unverzüglich mitgeteilt werden“, so die Experten.

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