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Mehr in der Familienkasse: Das neue Elterngeld

Eltern haben nun die Wahl zwischen dem Basiselterngeld und dem Elterngeld Plus. (Bild: Thinkstock)
Eltern haben nun die Wahl zwischen dem Basiselterngeld und dem Elterngeld Plus. (Bild: Thinkstock)

Die Gesetze für Elterngeld und Elternzeit wurden vom Familienministerium neu geregelt. Das System ist kompliziert, wie das Verbrauchermagazin Finanztest berichtet. Doch für Eltern kann es sich lohnen, die neuen Kombinationsmöglichkeiten durchzuspielen, denn oft sind tausende Euro mehr drin.

Gut, dass ein Baby nicht von heute auf morgen kommt – so haben Eltern genügend Zeit sich auf den Nachwuchs vorzubereiten. Nicht ganz einfach ist da die Entscheidung beim Elterngeld. Das Familienministerium hat zum Jahresanfang das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) grundlegend reformiert. Vorteile sollen die Neuregelungen vor allem denen bringen, die während des Elterngeldbezuges in Teilzeit arbeiten wollen. Die neuen Bestimmungen gelten für Kinder, die ab dem 1. Juli 2015 auf die Welt kommen.

Eltern haben nun die Wahl zwischen dem Basiselterngeld und dem Elterngeld Plus. „Das Basiselterngeld entspricht dem bisherigen Elterngeld und beträgt meist 65 Prozent des Durchschnittsnettoeinkommens vor der Geburt. Es gibt mindestens 300 Euro, maximal 1.800 Euro. Übernimmt auch der Partner für wenigstens zwei Lebensmonate des Kindes die Betreuung, kommen zwei Monate dazu“, erklären die Experten von Finanztest.

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Eltern, die in Teilzeit arbeiten, sind dagegen laut dem Verbrauchermagazin mit dem neuen Elterngeld Plus besser dran. Mit der neuen Regelung lässt sich ein Monat Basiselterngeld in zwei Monate Elterngeldplus umwandeln. Paare, denen 14 Monate Basiselterngeld zusteht, können 28 Monate Elterngeld Plus daraus machen. Das könne finanzielle Vorteile bis hin zu einer Verdopplung der bisherigen Bezüge bringen, so das Verbrauchermagazin.

Die neuen Richtlinien sind kompliziert

Das neue Gesetz soll Eltern viele individuelle Kombinationsmöglichkeiten bieten. So ist es beispielsweise möglich, Basiselterngeld und Elterngeld Plus zu kombinieren. Außerdem haben Eltern einen Anspruch darauf, ihre Arbeitszeit zu reduzieren – aber nur dann, wenn sie in einem Betrieb mit mehr als 15 Mitarbeitern arbeiten.

Neu ist auch, dass Eltern nun 24 Monate (vorher zwölf Monate) der dreijährigen Elternzeit auf die Phase zwischen dem dritten und achten Lebensjahr ihres Kindes verschieben können. Mit zusätzlichen vier Monaten Elterngeld Plus belohnt werden Paare, die sich in vier aufeinanderfolgenden Monaten die Babybetreuung teilen und Teilzeit arbeiten, erklären die Verbraucherschützer. „Den Bonus bekommt nur, wer Teilzeit nicht weniger als 25 und nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet“, so die Experten.

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Wer das Beste nach den neuen Regeln für sich rausholen möchte, braucht Zeit und starke Nerven. Die neuen Richtlinien umfassen immerhin 459 Seiten – das ist selbst für Profis kein leichter Stoff. „Die gesetzliche Komplexität hat einen Grad erreicht, der eine Anwendung durch die Betroffenen selbst nahezu unmöglich macht“, sagt dazu Dirk Dau, ehemaliger Richter am Bundessozialgericht gegenüber Finanztest.

Hilfe finden Eltern auf der neu eingerichteten Internet-Seite des Bundesfamilienministeriums: Elterngeld-plus.de. Außerdem solle sich niemand scheuen, die Elterngeldstellen mit seinen Fragen zu löchern, raten die Verbraucherschützer.

Den vollständigen Bericht von Stiftung Warentest zum Thema „Elterngeld“ finden Sie hier (kostenpflichtig).

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