Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    18.492,49
    +15,40 (+0,08%)
     
  • Euro Stoxx 50

    5.083,42
    +1,68 (+0,03%)
     
  • Dow Jones 30

    39.807,37
    +47,29 (+0,12%)
     
  • Gold

    2.254,80
    +16,40 (+0,73%)
     
  • EUR/USD

    1,0779
    -0,0014 (-0,13%)
     
  • Bitcoin EUR

    65.351,40
    +136,31 (+0,21%)
     
  • CMC Crypto 200

    885,54
    0,00 (0,00%)
     
  • Öl (Brent)

    83,11
    -0,06 (-0,07%)
     
  • MDAX

    27.043,04
    -48,91 (-0,18%)
     
  • TecDAX

    3.454,38
    -2,98 (-0,09%)
     
  • SDAX

    14.294,62
    -115,51 (-0,80%)
     
  • Nikkei 225

    40.369,44
    +201,37 (+0,50%)
     
  • FTSE 100

    7.952,62
    +20,64 (+0,26%)
     
  • CAC 40

    8.205,81
    +1,00 (+0,01%)
     
  • Nasdaq Compositive

    16.379,46
    -20,06 (-0,12%)
     

Lehman-Brothers-Zertifikate: Gute Chancen auf Schadensersatz

Lehman-Brothers-Zertifikate: Gute Chancen auf Schadensersatz. (Bild: thinkstock)
Lehman-Brothers-Zertifikate: Gute Chancen auf Schadensersatz. (Bild: thinkstock)

Schon oft waren die Gerichte mit Schadensersatzklagen im Zusammenhang mit Lehman-Brothers-Zertifikaten beschäftigt, meist gingen die Urteile zu Ungunsten der Anleger aus. Nun hat die Sparkasse Werra-Meißner vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt eine Niederlage erlitten. Es ging um geheime Provisionen. Sollte die Sparkasse nicht nachweisen können, dass Sie ihren Kunden über einen sogenannten Marketingzuschuss informiert hat, muss sie ihnen 46.000 Euro Schadensersatz zahlen. Durch dieses Urteil haben auch andere Geschädigte gute Chancen auf Schadensersatz, denn die Ansprüche verjähren nicht.

Fast sein ganzes Leben war Heinrich S. Kunde der Sparkasse Werra-Meißner. Und als man ihm bei dem Kreditinstitut in 2007 dazu riet, sein Geld in Lehman-Brothers-Zertifikate anzulegen, verließ sich Heinrich S. auf die Empfehlung der Bank, der er sein Geld bereits seit fast 60 Jahren anvertraute.

Der Nordhesse kaufte für 46.000 Euro Alpha-Express-Zertifikate der US-amerikanischen Investmentbank und zahlte zuzüglich ein Prozent Provision.

WERBUNG

Über die Provision hinaus kassierte die Sparkasse Werra-Meißner für das Geschäft einen Marketingzuschuss von weiteren 4,7 Prozent (2162 Euro) von der Landesbank Hessen-Thüringen. Die Sparkasse hatte die Zertifikate nämlich nicht selbst erworben, sondern von der Landesbank in Kommission genommen.

Ein Jahr später meldete Lehman-Brothers Insolvenz an, das Geld von Heinrich S. war weg. Doch der Kunde reichte Klage gegen das Kreditinstitut ein. Gründe: Die Bank habe ihm den Marketingzuschuss verschwiegen, zudem hätte der Berater ihn weder auf das Emittentenrisiko, noch auf den mangelnden Schutz durch die Einlagensicherung hingewiesen.

Die Richter beim Landgericht in Kassel hatten die Klage zunächst abgewiesen, sie hielten den Fall für verjährt. Doch Heinrich S. gab nicht auf und klagte beim Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt. Mit Erfolg. Das OLG urteilte: Die Sparkasse muss Kunden über zusätzliche Marketingzuschüsse informieren, sollte sie das im vorliegenden Fall nicht getan haben, ist ein Schadensersatz in Höhe von 46.000 Euro fällig. Darüber hinaus urteilte das OLG, dass die Ansprüche nicht verjährt seien, denn die Verjährung beginne erst dann, wenn der Kunde von dem Marketingzuschuss erfahren habe.

Die Sparkasse Werra Meißner behauptet, sie habe den Kunden sehr wohl über den Marketingzuschuss aufgeklärt. Doch das muss sie vorm Landesgericht in Kassel erst einmal beweisen, wo der Fall nun neu aufgerollt wird.

Lesen Sie auch: Ausländische Banken: Zinssieger für Spargeld

In Deutschland gibt es schätzungsweise 250.000 Lehman-Geschädigte. Die haben durch das aktuelle Urteil wieder berechtigte Hoffnung auf Schadensersatz, vorausgesetzt Ihnen wurden ebenfalls Provisionen verschwiegen.

Rechtsanwalt Wolfgang Benedikt-Jansen kämpft für Bankkunden. (Bild Stefan Korte)
Rechtsanwalt Wolfgang Benedikt-Jansen kämpft für Bankkunden. (Bild Stefan Korte)

Yahoo! Deutschland sprach exklusiv mit Rechtsanwalt Wolfgang Bernedikt-Jansen der seit vielen Jahren erfolgreich die Rechte von Bankkunden verteidigt und auch den Fall von Heinrich S. vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt gewann.


Yahoo! Finanzen: Haben alle anderen Kunden der Sparkasse Werra-Meißner nun ebenfalls Anspruch auf Schadensersatz? Wenn sich weitere Kunden melden, wie wäre für die der Ablauf?

Nein. Einen Anspruch auf Schadensersatz haben nur diejenigen Kunden gegen die Sparkasse Werra-Meißner, bei denen ein Sachverhalt vorliegt, wie er von dem OLG Frankfurt am Main, Zivilsenate Kassel entschieden worden ist: Die Bank hat bei der Vermittlung der Lehman-Zertifikate in der Auftragsbestätigung zwar eine Provision für ihre Tätigkeit ausgewiesen, über eine weitere, von ihr erhaltene Provision aber nicht aufgeklärt. Nicht entscheidend ist dabei, wie diese Provision bezeichnet wird. In dem entschiedenen Fall hatte die Bank einen Provision von 1 Prozent erhalten, den Zufluss eines als Marketingzuschusses deklarierten Provision in Höhe von 4,7 Prozent verschwiegen. Darüber hätte sie den Kunden aber aufklären müssen. Ich vermute, dass die Bank bei allen Lehman-Geschädigten nach einem ähnlichen Strickmuster vorgegangen ist.

Bei meinen Mandanten gehe ich wie folgt vor:

Ich prüfe zunächst die Dokumente und den Schriftverkehr mit der Bank. Entscheidend ist die Auftragsbestätigung. Enthält diese die Angabe von nur einem Prozent Provision, dann liegt der Verdacht nahe, dass die Bank eine weitere Provision erhalten hat. Ich schreibe dann die Bank an und frage nach. Dabei ist davon auszugehen, dass die Bank wahrheitsgemäß aufklärt, sie will sich ja nicht wegen des Betruges strafbar machen. Und wenn dann eine weitere Provision an das Tageslicht kommt, dann hat die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen zunächst einmal erhebliche Erfolgsaussichten.

Yahoo! Finanzen: Welchen Einfluss hat das Urteil auf Geschädigte anderer Banken?

Wenn einen vergleichbare Konstellation – wie geschildert – vorliegt, dann besteht grundsätzlich ein Schadensersatzanspruch, ohne Rücksicht darauf, um welche Bank es sich handelt. Wir vermuten, dass Sparkassen, die in Hessen Lehman-Zertifikate verkauft haben, nach ähnlichem Muster vorgegangen sind.

Yahoo! Finanzen: Mit Urteilen vom 27. September 2011 hat der Bundesgerichtshof die Klagen der Anleger der Hamburger Sparkasse rechtskräftig abgewiesen. Das Gericht urteilte, dass die Bank nicht über die eigene Gewinnmarge aufklären müsse. Wie lässt sich das mit dem aktuellen Urteil vereinbaren?

Der BGH hat in einer Entscheidung vom 24.09.2013, Az. XI ZR 204/12 selbst entschieden, dass eine Bank, die eine Provision ausweist, über eine weitere Vertriebsvergütung aufklären muss. Auf dieser Entscheidung beruht das Urteil des OLG Frankfurt am Main, Zivilsenate Kassel. Es ist richtig, dass eine Bank über eine Gewinnmarge nicht aufklären muss, weil jeder Kunde weiß oder wissen sollte, dass auch die Bank Gewinne erzielen darf und muss. Der Unterschied zur vorliegenden Fallkonstellation beruht aber darauf, dass die Bank so tut, als ob sie nur einen Prozent Provision erhält, obwohl es tatsächlich 5,7 Prozent sind, also mehr als das fünffache und das dem Kunden verschweigt. Der Kunde befindet sich dann im irrigen Glauben, dass die Bank nur 1 Prozent Provision erhält und dass das die alleinige Gewinnmarge der Bank ist. Er ist dann zu Unrecht gutgläubig und kann nicht abschätzen, ob die Bank die Vermittlung möglicherweise nur aus ihrem eigenen Gewinninteresse ohne Rücksicht auf die Interessen des Kunden betreibt. Wenn die Bank gar keine Provision angegeben hätte, dann wäre sie wohl besser gefahren.

Yahoo! Finanzen: Wie lange haben andere Geschädigte Zeit, eventuelle Ansprüche geltend zu machen?

Das Wunderbare ist, dass die Verjährungsfrist der Ansprüche erst mit Kenntnis des Kunden von der zusätzlichen Vergütung einsetzt, also erst mit der wahrheitsgemäßen Auskunft durch die Bank. Solange diese Auskunft nicht vorliegt, besteht keine Verjährungsgefahr. Allerdings läuft die absolute Verjährungsfrist von zehn Jahren. Diese dürfte aber erst Ende 2016 ablaufen.

Yahoo! Finanzen: Was raten Sie anderen Geschädigten?

Sich dringend ihre eigenen Lehman-Unterlagen noch einmal anzuschauen, insbesondere die Auftragsbestätigung und wenn hier nur eine kleine Provision ausgewiesen ist, die Unterlagen einem ausgewiesenen Experten auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes mit Erfahrung auf dem Gebiet von Lehman-Zertifikaten zur Prüfung zu geben. Die Entscheidung des OLG Kassel wurde von mir erstritten.

Yahoo! Finanzen dankt Wolfgang Benedikt-Jansen für das Gespräch. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Rechtsanwalts: www.benedikt-jansen.de