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Im Zweifel für die Fluggäste

Professor Ronald Schmid: Im Zweifel für die Fluggäste. (Bild Ronald Schmid)
Professor Ronald Schmid: Im Zweifel für die Fluggäste. (Bild Ronald Schmid)

Kleiner Mann gegen großes Unternehmen – mancher Verbraucher fühlt sich verloren, wenn ihm Unrecht geschieht. Die meisten von uns haben nicht die Stärke oder den Backround sich gegen große Konzerne oder die Mühlen der Behörden durchzusetzen. Gut, dass es Menschen gibt, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, für andere einzutreten. In einer Serie stellt Finanztest solche Menschen vor – Verbraucherhelden und Mutmacher. In der aktuellen Ausgabe: Professor Ronald Schmid aus Wiesbaden, der als Rechtsanwalt Fluggesellschaften die Stirn bietet.

Flugreisen sind meist eine kostspielige Angelegenheit. Um mit der ganzen Familie eine Urlaubsreise zu unternehmen, sparen viele von uns das ganze Jahr. Umso ärgerlicher ist es dann, wenn Flüge extrem verspätet sind oder ganz gestrichen werden. Die Fluggäste sitzen dann im wahrsten Sinne in ihren Ferien da wie bestellt und nicht abgeholt. Bei der Frage nach Schadensersatz für die entgangene Reise oder die wertvollen verlorenen Urlaubstage, beißen viele Passagiere bei den Fluggesellschaften erst einmal auf Granit.

Mancher wirft dann die Flinte ins Korn und bleibt auf seinem Schaden sitzen. Glück dagegen haben diejenigen, die nach einem Anwalt gesucht haben und bei Professor Ronald Schmid landen. Er ist Reise-Rechtsspezialist und einer derjenigen, die mehr tun, als nur ihre Arbeit. Er macht gegen die Fluggesellschaften mobil und versucht vor Gericht Grundsatzurteile zu erkämpfen, von denen alle profitieren, so wie an dem Dienstagvormittag im Februar 2014, von dem Finanztest berichtet.

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Schmid verhandelt an diesem Morgen gleich vier Fälle vor dem Amtsgericht in Frankfurt gegen die Fluggesellschaften Condor und Lufthansa. Zwei Fälle gewinnt der Wiesbadener, für die anderen beiden empfiehlt die Richterin einen Kompromiss, aber Schmid lehnt ab. Der 64-jährige Jurist und ehemalige Kampfsportler hat einen anderen Plan: ein erneuter Angriff in der nächst höheren Instanz. Denn höhere Gerichte können Grundsatzurteile sprechen und die nutzen dann nicht nur dem Kläger, sondern sind geltendes Recht für alle Passagiere.

Schon in 2009 erkämpfte Schmid ein solches Urteil, von dem bereits tausende Fluggäste profitiert haben. Damals sah die europäische Fluggastrechte-Verordnung für Verspätungen keine Ausgleichszahlungen vor. Im Rahmen eines Falles, bei dem eine deutsche Familie 25 Stunden im kanadischen Toronto fest saß, ging der Jurist bis zum Europäischen Gerichtshof und gewann. „Seitdem haben Fluggäste Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, wenn sie ihr Ziel drei Stunden verspätet erreichen“, so Finanztest

Meist sind es persönliche Erlebnisse oder Schicksale, die jemanden dazu bringen, sich derart für andere stark zu machen. Ronald Schmid hatte schon immer mit der Fliegerei zu tun: Sein Vater und ein Bruder waren Kapitäne bei der Lufthansa. Seine Frau war Stewardess, er lernte sie auf einem Flug auf die Malediven kennen.

Er selbst arbeitete nach seinem Jurastudium und der Zulassung als Anwalt als Justiziar für Aero Lloyd. Als das Unternehmen 2003 Insolvenz anmeldete, machte er sich selbständig. „Ich hatte eine Familie zu ernähren, also fing ich wieder als Anwalt an. Ich hätte auch Fälle von Fluggesellschaften angenommen, aber die ersten Mandanten waren Passagiere“, sagt Schmid gegenüber Finanztest.

Lesen Sie auch: Verbraucherheld: Rechtsanwalt kämpft für Bankkunden

Eigentlich wolle Schmid beruflich bald kürzertreten, berichtet Finanztest weiter. Doch die EU-Kommission plant eine Verschlechterung der Fluggastrechte. Ein klarer Fall für Schmid. Der macht schon im Internet mobil unter www.angry-passengers.org.

Den vollständigen Bericht von Finanztest zum Thema "Kämpfer für Fluggäste" finden Sie hier (kostenpflichtig).