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Geblitzt? So wehren Sie sich gegen einen Bußgeldbescheid

Des passionierten Autofahrers Feind: Der Blitzer (Bild: thinkstock)
Des passionierten Autofahrers Feind: Der Blitzer (Bild: thinkstock)

An 7.000 Stellen wurde beim Blitzmarathon in mehreren deutschen Bundesländern vergangene Woche das Tempo kontrolliert. 72.000 Autofahrer gingen der Polizei dabei ins Netz und dürfen nun mit einem Bußgeldbescheid rechnen. Doch oft lohnt es sich, gegen den Bescheid Einspruch einzulegen.

Schon morgens um 6 Uhr startete die Polizei mit dem Blitzmarathon vergangene Woche. Bis 22 Uhr wurde in den meisten deutschen Bundesländern nach Temposündern gefahndet. Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und das Saarland machten nicht mit.

Wer erwischt wurde, darf in den nächsten Wochen mit einem Bußgeldbescheid rechnen. Mindestens ist dann eine Geldstrafe fällig, oft sogar Fahrverbote plus Punkte im Flensburger Fahreignungsregister. Ab einer überschrittenen Höchstgeschwindigkeit von 21 km/h bis 30 km/h gibt’s einen Punkt in Flensburg, ab 31 km/h und mehr hagelt es sogar zwei Punkte.

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Mit dem Mietwagen im Ausland geblitzt worden? Das gilt es zu beachten.

Doch vorschnell bezahlen sollten betroffene Autofahrer nicht, in vielen Fällen kann sich ein Einspruch lohnen. „Gegen Bußgeldbescheide, die neben einer hohen Geldbuße auch Punkte in Flensburg oder sogar Fahrverbot androhen, ist es stets sinnvoll Einspruch einzulegen, da ein rechtskräftig gewordener Bußgeldbescheid im Wiederholungsfall eine Erhöhung des Bußgelds oder des Fahrverbots wegen einer Voreintragung nach sich ziehen kann“, so Thomas M. Amann, Rechtsanwalt für Strafrecht und Strafverteidigung bei Anwalt.de.

Gründe für einen ungültigen Bußgeldbescheid gibt es einige, denn für die Messverfahren gelten sehr strenge Regeln. Es könnte beispielsweise sein, dass eine Verwechslung vorliegt, weil zwei Fahrzeuge gleichzeitig geblitzt wurden oder es lagen Bedienfehler der Beamten vor. Auch Fehler am Gerät, wie etwa ungenaue Abstandssensoren, die die Distanz zwischen Blitzer und Auto messen, können zu unpräzisen Angaben führen.

Einspruch einlegen – Fristen beachten

Wer mit seinem Bußgeldbescheid nicht einverstanden ist, muss innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist von 14 Tagen Einspruch einlegen. Das können Betroffene selbst tun oder einen Anwalt damit beauftragen. Gute Chancen haben Betroffene, wenn das Blitzerfoto von schlechter Qualität ist und die Person am Steuer nicht erkennbar ist. „In jedem Fall empfiehlt es sich, sich nicht dazu zu äußern, ob man zum fraglichen Zeitpunkt den Wagen fuhr“, so Verkehrsstrafrechtsexperte und Rechtsanwalt Christian Demuth gegenüber der Wirtschafts Woche. Denn die Beweispflicht, wer den Wagen gesteuert habe, liege auf Seiten des Bußgeldrichters.

Bei der Überlegung eines Richters, ob das Verfahren eingestellt wird oder nicht, spielt auch immer die Vorgeschichte des Fahrers eine Rolle. Wie lange besitzt er den Führerschein, kam es in der Vergangenheit öfter zu Verkehrsdelikten und wie schaut es mit dem Punktekonto in Flensburg aus.

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Oft ist es dann möglich, das Bußgeld zu verringern oder ein Fahrverbot rückgängig zu machen. „Besonders in Bußgeldverfahren, in denen nach § 25 StVG/BKatV ein mitunter existenzbedrohliches Fahrverbot droht, kann umso mehr erreicht werden, je früher ein entsprechend spezialisierter Rechtsanwalt aus dem Rechtsgebiet Strafrecht oder Verkehrsrecht eingeschaltet wird“, sagt Rechtsexperte Amann.

Fazit: Ein Anwalt kann sich in vielen Fällen lohnen. Aber der kostet natürlich auch Geld. Wer ohne Rechtsschutzversicherung anwaltliche Hilfe in Anspruch nimmt, sollte Kosten und Nutzen genau abwägen. Denn auch ein Anwalt ist keine Garantie dafür, dass ein Bußgeldbescheid zurückgenommen wird.

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