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Einbruchschutz: So gibt‘s Zuschuss vom Staat

Viele Sicherungsmaßnahmen fürs Eigenheim werden vom Staat unterstützt (Bild: Getty Images)


Die Zahl der Einbrüche steigt Jahr für Jahr. Wer seine Wohnung oder sein Haus sicherer macht, kann finanzielle Unterstützung vom Staat beantragen und braucht das Geld nicht zurück zu zahlen. Lesen Sie hier, für welche Sicherungsmaßnahmen Sie einen lohnenswerten Zuschuss erhalten.

Die Zahl der Einbrüche wächst rasant. Allein im vergangenen Jahr um zehn Prozent auf bundesweit 167.136 Fälle. Tendenz leider steigend. Hundertprozentigen Schutz vor Einbrechern gibt es nicht. Aber doch einige Maßnahmen, um Kriminellen ihr Handwerk schwer zu machen.

Denn immerhin stieg mit der Zahl der geglückten Wohnungs-Diebstähle laut Information der Polizei auch die Zahl der Einbruchversuche auf 42,7 Prozent. Bei mehr als einem Drittel aller Einbrüche bleibt es also beim Versuch. Die Diebe geben meist auf, wenn sie es nicht schaffen, innerhalb von drei Minuten ein Fenster oder eine Tür aufzuhebeln, so die Erfahrungswerte.

Türen und Fenster zusätzlich zu sichern, kann sich somit durchaus lohnen. Seit Ende 2015 gibt es dafür sogar einen kräftigen Zuschuss von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). „Das Geld können Eigentümer und Mieter beantragen. Sie müssen es nicht zurückzahlen. Mieter brauchen das Okay ihres Vermieters“, so das Verbrauchermagazin Finanztest in seiner aktuellen Ausgabe.

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Das Geld zu beantragen lohnt sich, denn die KfW zahlt allen, die zwischen 2000 und 15.000 Euro in zusätzliche Sicherungen investieren, zehn Prozent dazu. Das Geld wird sowohl fürs Material als auch die dazugehörigen Handwerkerleistungen gewährt.

Fördertöpfe für 2016 fast leer

Das Geld sei heißbegehrt und die Fördertöpfe für das laufende Jahr schon fast leer, so Stiftung Warentest. Doch die Aussichten für 2017 sind gut, denn der Bundestag plant, der KfW fünf Mal so viele Gelder wie 2015 zur Verfügung zu stellen. Insgesamt sollen fürs nächste Jahr 50 Millionen Euro im Fördertopf landen. Die Entscheidung dazu trifft der Bundestag Ende November.

„Interessenten können weiter Anträge stellen. Sie bekommen eine vorläufige Zusage, müssen die Belege über die Arbeiten aber binnen sechs Monaten nach der Antragstellung einreichen“, erklären die Verbraucherschützer. Darüber hinaus sei es seit kurzem möglich, bei der KfW einen günstigen Förderkredit mit einem Zinssatz von 0,75 Prozent für Investitionen in Sicherheitsmaßnahmen zu bekommen. Zudem lassen sich einige der Kosten steuerlich geltend machen.

Wichtig: Reihenfolge beachten

Wer das Fördergeld in Anspruch nehmen will, muss die Arbeiten von einem Fachbetrieb ausführen lassen. Wichtig sei es zudem, folgende Reihenfolge zu beachten: Antrag stellen, Genehmigung abwarten und erst dann einen Fachbetrieb beauftragen. Nachdem alle Arbeiten erledigt sind und die abschließende Rechnung dafür vorliegt, kann die Auszahlung bei der KfW beantragt werden.

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Um das Zuhause gut zu sichern rät Stiftung Warentest zu einer Mischung aus Abschreckung und Sicherung: „abschließbare Fenstergriffe, Rahmensicherungen für Fenster und Terrassentüren gegen das Aufhebeln, Bandsicherungen für die Eingangstür“. Zu den abschreckenden Maßnahmen gehören eine Außenbeleuchtung mit Bewegungsmelder und Warnschilder wie etwa „Wachsame Nachbarn“ oder „Vorsicht Hund“. „Einbrecher testen ungern aus, ob ein Hund bellt oder ein Nachbar durch den Fensterspalt guckt“, so die Experten von Stiftung Warentest.

Den vollständigen Bericht von Stiftung Warentest zum Thema „Fördergeld für Einbruchschutz“ finden Sie hier (kostenpflichtig)

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