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Digitalen Nachlass regeln

Unsere Spuren im Netz bleiben auch nach dem Tod bestehen (Foto: Getty Images)


Stirbt ein Internetnutzer, geht der digitale Nachlass auf die Erben über. Ob Accounts in sozialen Netzwerken, Konten bei Versandhäusern oder laufende Auktionen – die Hinterbliebenen müssen sich kümmern. Das kann mitunter schwierig werden. Deshalb empfiehlt es sich, die digitalen Aktivitäten gelegentlich zu ordnen.



Wenn Menschen sterben, hinterlassen sie nicht nur Häuser, Autos, Sparkonten oder Schmuck, sondern auch ihre Aktivitäten im Internet. Erben müssen dann auch diesen Nachlass abwickeln. Dazu gehören nicht nur die auf Festplatten oder USB-Sticks gespeicherten Daten, sondern auch Verträge, die der Verstorbene im Internet geschlossen hat.

„Rechte und Pflichten gehen auf den Erben über. Dieser muss den Mantel bezahlen, die Kreuzfahrt stornieren oder die ersteigerte Designer-Uhr abnehmen. Die wenigsten Verträge enden mit dem Tod. Auch Nutzerkonten bei sozialen Netzwerken und Versandhändlern bleiben erst einmal bestehen“, erklärt das Verbrauchermagazin „Finanztest“ in seiner aktuellen Ausgabe. Damit Erben nicht vor einer endlosen Spurensuche stehen, geben die Experten Tipps, wie Internetnutzer ihre digitalen Aktivitäten gelegentlich ordnen sollten.

Zugriff auf E-Mails Verstorbener ungeregelt

Grundsätzlich liefert der E-Mail-Verkehr eines Verstorbenen Hinweise auf dessen Aktivitäten. Doch wenn Erben das dazu gehörige Passwort nicht kennen, wird es schwierig. Dann bleibt nur, sich an den entsprechenden E-Mail-Provider zu wenden. Ob dieser jedoch hilft, sei keineswegs sicher. „Nach geltendem Recht ist unklar, ob der Erbe einen Anspruch hat, die E-Mails einzusehen. Der Anbieter könnte den Zugang unter Hinweis auf das Telekommunikationsgeheimnis verweigern. Dieses soll auch Personen schützen, mit denen der Verstorbene kommuniziert hat“, erklärt Peter Bräutigam, Fachanwalt für IT-Recht, dem Blatt.

In der analogen Welt sind die Gesprächspartner eines Verstorbenen dagegen nicht geschützt, zum Nachlass gehören Tagebücher und Liebesbriefe ebenso wie die geschäftliche Post. Solange es keine andere Rechtsprechung gibt, sei es deshalb so wichtig, den digitalen Nachlass im Sinne der Erben zu regeln, so das Verbrauchermagazin.

Hinterbliebenen sei häufig schon mit Nutzernamen und Passwörtern zu E-Mail-Postfächern geholfen. Über die lässt sich leicht an den Schriftverkehr herankommen, Anbieter von Diensten und Abos senden an die E-Mail-Adresse im Zweifel neue Passwörter für entsprechende Zugänge. So haben Erben Zugriff auf Konten und können diese löschen. Wichtig sei das vor allem bei kostenpflichtigen Angeboten.

Die Betreiber von sozialen Netzwerken gehen unterschiedlich mit dem Tod eines Nutzers um. Bei Facebook gibt es die Möglichkeit, das Konto in einen „Gedenkzustand“ zu versetzen, Erben können dann allerdings nicht mehr auf das Konto zugreifen.

Größtmögliche Klarheit mit Testament

„Wer für größtmögliche Klarheit sorgen will, kann seinen digitalen Nachlass per Testament regeln. Darin lässt sich festlegen, ob Onlinekonten gelöscht oder der Familie bestimmte Daten nicht zugänglich gemacht werden sollen“, so Finanztest. Der Nutzer könne auch eine Person seines Vertrauens beauftragen, die sich um die Umsetzung der im Testament festgelegten Wünsche kümmert. Alternativ sei es möglich, per Vorsorgevollmacht eine Person zu benennen, die im Krankheits- oder Todesfall Verträge kündigen oder Daten löschen darf.

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Wer ein Testament machen will, dem raten die Experten, sich an einen Fachanwalt für Erbrecht oder einen Notar zu wenden. Denn oft seien selbstformulierte Testamente unwirksam, da sie nicht dem geltenden Recht entsprechen.

Wer kein Testament machen will, kann auch eine Liste mit Nutzerkonten führen, die dann ausgedruckt oder auf einem verschlüsselten USB-Stick aufbewahrt werden kann. Finanztest stellt dafür unter test.de/internetkonten-pdf ein kostenfreies Formular zur Verfügung.

Den vollständigen Bericht von Stiftung Warentest zum Thema „Digitaler Nachlass“ finden Sie hier (kostenpflichtig)

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