Clever shoppen: Regeln für Download- und Streaming-Dienste
Früher war alles ein bisschen umständlicher: Digitale Inhalte wie Software, Filme, Apps oder Spiele gab es ausschließlich auf Datenträgern wie CDs oder DVDs. Heute geht’s bequemer per Internet direkt auf den Computer. Der Nachteil: Käufer erhalten eine Datei und können sich nicht persönlich von einem Verkäufer beraten lassen oder mit der „Ware“ anschließend einfach in den Laden gehen und sie umtauschen. Deshalb gilt es im Umgang mit Download- und Streaming-Diensten einige Regeln zu beachten.
Wer Software, Apps oder Games im Internet kauft, erhält per Download eine entsprechende Datei auf seinen Computer. Bei Filmen und Musik ist sogar das nicht mehr nötig, Internet-Nutzer können die Inhalte in Echtzeit als Stream konsumieren.
Das ist einerseits superpraktisch, weil die Inhalte rund um die Uhr und sofort verfügbar sind. Andererseits hält der Kunde keine Ware in den Händen, die er vorher prüfen kann. Gerade bei Software, für die eine kostenpflichtige Datei heruntergeladen wird, ist das für manchen Kunden knifflig. Die technischen Angaben der Hersteller sind nicht für jeden einfach überschaubar und zu entschlüsseln.
Ob die gekaufte Software auch mit den eigenen Geräten kompatibel ist, stellt sich dann erst bei der Installation heraus. „Seit der Umsetzung der EU-Richtlinie über Verbraucherrechte 2014 müssen Anbieter digitaler Inhalte auf ihrer Internetseite klare und verständliche Angaben über deren Funktionsweise und Kompatibilität machen“, so die Verbraucherzentrale Bayern.
Darüber hinaus stehe Verbrauchern ab Vertragsabschluss ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Doch anders als bei herkömmlich im Laden gekauften Produkten, erlischt es meist, wenn die „Ware“ auf den Computer heruntergeladen oder mit dem Stream begonnen wird. Das neue Widerrufsrecht helfe also somit nur, wenn der Fehlgriff rechtzeig vor dem Herunterladen auffalle, erklären die Verbraucherschützer.
Anbieter müssen klare Angaben machen
Damit das vorzeitige Erlöschen der Widerrufsfrist allerdings auch Gültigkeit hat, müssen Verbraucher auch ausdrücklich zustimmen. Es reiche nicht, wenn dies als Klausel irgendwo in den AGB versteckt sei. Zudem rät die Verbraucherzentrale – auch wenn es manchem schwer fallen mag – sich vorab genau über die technischen Details zu informieren. Klären Sie Fragen zu einem eventuellen Kopierschutz und vor allem auch, ob das gekaufte Produkt zu Ihrem Endgerät und dem Betriebssystem passt.
Lesen Sie auch: Smartphone-Abofallen: So schützen Sie sich
Wer unsicher ist, sollte sich informieren, ob der Anbieter Demo- oder Probeversionen anbietet. Mit denen können Verbraucher zwar nicht alle Funktionen nutzen, aber feststellen, ob beispielsweise ein Spiel zur Leistungsfähigkeit des heimischen Computers passt.
Gibt es Ärger mit Anbietern, die sich nicht an die Regeln halten, etwa bei einem berechtigten Widerruf nicht den Kaufpreis erstatten, können sich Nutzer an die Verbraucherzentralen wenden. Die gehen Rechtsverstößen nach und sprechen auch Abmahnungen gegen Anbieter aus.
Sehen Sie auch: Netflix in der Erfolgsspur