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Alte Sparbücher – Zinsen gibt’s noch nach Jahrzehnten

Sparbuch wiedergefunden - Geld wiedergefunden! (Bild: gettyimages)
Sparbuch wiedergefunden - Geld wiedergefunden! (Bild: gettyimages)

Alte Sparbücher behalten selbst nach Jahrzehnten noch Ihre Gültigkeit. Finder können Sie in den meisten Fällen bei der Bank auf den neuesten Stand bringen lassen. Sogar DM-Sparbücher gelten noch. Was bei alten Sparbüchern zu beachten ist, erklärt das Verbrauchermagazin Finanztest.

Angelegt vor Jahrzehnten, plötzlich verschollen und beim Umzug oder Aufräumen taucht der kleine Schatz wieder auf. Längst vergessene Sparbücher fristen ihr Dasein in so mancher Schublade. Oft fragen sich die Besitzer, ob das gefundene Büchlein nach so vielen Jahren überhaupt noch Gültigkeit hat.

Das hat es in den meisten Fällen, erklärt Finanztest. Selbst 30 Jahre alte Sparbücher haben noch Gültigkeit. „Wer ein Sparbuch zum Beispiel aus den achtziger oder neunziger Jahren findet, das noch auf Deutsche Mark lautet, kann es zur Bank bringen und auf den neuesten Stand bringen lassen. Das Guthaben verfällt nicht. Der Betrag wird mit dem offiziellen Kurs umgerechnet: 1 Euro =  1,95583 DM. Aufgelaufene Zinsen werden nachgetragen“, erklären die Experten.

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DDR-Mark-Sparbücher seien dagegen wertlos, ebenso Sparbücher, die noch auf Reichsmark lauten. Die sind deshalb verfallen, weil es dafür Umtauschfristen gab, die bereits lange abgelaufen sind.

Anspruch auf alte Geschenksparbücher

Geschenksparbücher die junge Kunden – wie früher üblich – von Banken und Sparkassen zur Kommunion oder Konfirmation bekommen haben, haben dagegen noch Wert. Nach Angaben des Bankenverbands habe sich unter den Geldhäusern die Praxis etabliert, die Konten zwar aufzulösen, aber die Sparforderungen auf Sammelkonten umzubuchen. Anhand von Listen könnten Mitarbeiter prüfen, ob die Forderung berechtigt ist und das Geld auszahlen.

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Im Normalfall müssen Kunden ein Sparbuch bei der Bank vorlegen, damit das Guthaben ausgezahlt wird. Ausnahmen gibt es, wenn ein Kunde ein Sparbuch bei einem Kreditinstitut als verloren meldet. Taucht ein solches, verschollen geglaubtes Sparbuch wieder auf, für das die Bank das Guthaben ohne Vorlage des Buchs bereits ausgezahlt hat, existieren dazu in der Regel Unterlagen, wie etwa ein vom Kunden unterzeichneter Verlustantrag.

„Gibt es solche nicht mehr, kann die Bank die Auszahlung oder Auflösung also nicht darlegen, kann sie im Einzelfall auch nach langer Zeit noch zur Zahlung verpflichtet sein“, so Tanja Beller, Sprecherin beim Bundesverband Deutsch Banken, gegenüber Finanztest.

Den vollständigen Bericht von Finanztest zum Thema „Alte Sparbücher“ finden Sie hier (kostenpflichtig).

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