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AXA SA (CS.PA)

Paris - Paris Verzögerter Preis. Währung in EUR
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34,79+0,10 (+0,29%)
Ab 11:38AM CET. Markt geöffnet.
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Kurs Vortag34,69
Öffnen34,70
Gebot0,00 x 0
Briefkurs0,00 x 0
Tagesspanne34,69 - 34,88
52-Wochen-Spanne25,21 - 35,01
Volumen281.957
Durchschn. Volumen2.983.346
Marktkap.78,354B
Beta (5 J., monatlich)1,24
Kurs-Gewinn-Verhältnis (roll. Hochrechn.)12,08
EPS (roll. Hochrechn.)2,88
Gewinndatum22. Feb. 2024
Erwartete Dividende & Rendite1,98 (5,71%)
Ex-Dividendendatum30. Apr. 2024
1-Jahres-Kursziel36,20
  • dpa-AFX

    BGH: Grenzen bei Kontrolle erhöhter Beiträge zur Privaten Krankenversicherung

    Private Krankenversicherer haben bei der Erhöhung von Beiträgen und der Verwendung von Rückstellungen einen Spielraum und müssen nur in gewissen Grenzen darlegen, wie sie kalkuliert haben. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch und gab damit dem Versicherer Axa im Wesentlichen recht. Damit dürften es privat Versicherte künftig schwerer haben, gegen steigende Prämien vorzugehen - gleichzeitig dürfte die Entscheidung vor allem Landgerichte entlasten. Sie haben es derz

  • dpa-AFX

    Gericht prüft Vorgaben für Beitragserhöhungen bei Privaten Krankenversicherungen

    Wenn der Beitrag für die private Krankenversicherung steigt, müssen die Versicherer das gut begründen- wie gut und welche Informationen sie dafür bereitstellen muss,prüft seit Mittwoch der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Es geht um eine Klage gegen den Versicherer Axa , bei der sich ein Mann gegen eine Erhöhung wehrt und Rückerstattung verlangt. Die Vorinstanzen hatten die Erhöhung für unwirksam erklärt. Dagegen wehrt sich der Versicherer. Eine Entscheidung sollte noch an die

  • dpa-AFX

    Gericht prüft Beitragserhöhungen privater Krankenversicherer

    Wie sehr müssen sich private Krankenversicherungen anstrengen, um Beitragserhöhungen zu begründen - mit dieser Frage beschäftigt sich am Mittwoch (9.00 Uhr) der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Er muss dabei prüfen, wie Kalkulationen der Versicherer korrekt auszusehen haben. Konkret geht es dabei darum, wie sogenannte Limitierungsmittel der Versicherer verwendet werden. Das sind Gelder, die eigentlich die Erhöhung der Beiträge vor allem für ältere Menschen abmildern sollen.