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Zu wenig Fernsehsender: Arbeitsloser verklagt Jobcenter

Ein Arbeitsloser verklagt das Jobcenter, weil es seinen bisherigen Kabelanschluss nicht mehr bezahlen will (Symbolbild: thinkstock)

Ein arbeitsloser Maurer aus Torgau in Sachsen hat angeblich Klage gegen das örtliche Jobcenter eingereicht. Der Grund: Das Jobcenter will dem 47-Jährigen den bisherigen Kabelanschluss nicht mehr zahlen, berichtet die „Bild“-Zeitung. Dagegen wehrt sich der Mann nun offenbar.

Der Lieblingssender von Volker F. ist RTL. „Morgens ,Guten Morgen Deutschland‘, abends ‚GZSZ‘ und ‚Alles, was zählt‘“, so fasst der 47-Jährige sein tägliches Programm zusammen, berichtet die Zeitung. Doch momentan guckt F. in die Röhre. Denn das Jobcenter will die Gebühren für den Kabelanschluss nicht mehr übernehmen.

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Stattdessen soll F. mit dem günstigeren Basis-Paket des lokalen Kabelanbieters für zwei Euro im Monat vorlieb nehmen. Darin enthalten: nur öffentlich-rechtliche Sender. Doch F. und seine angeblich ebenfalls arbeitslose Frau sind mit der Auswahl unzufrieden, heißt es in dem Bericht. „Nur ARD und ZDF reichen uns nicht. Wir lassen uns vom Amt auch nicht nötigen, keine privaten Sender mehr zu gucken!“ Bislang habe das Jobcenter die neun Euro fürs Kabelfernsehen beglichen. Für die Differenz von sieben Euro müsste der Arbeitslose nun selbst aufkommen. Der Regelsatz für alleinstehende Hartz-IV-Empfänger beträgt aktuell 382 Euro. Leben Hartz-IV-Empfänger in einer Partnerschaft zusammen, erhalten sie jeweils 345 Euro.

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F. ließ durch seine Anwältin nun Klage gegen das Jobcenter einreichen. „Ein Urteil von 2008 besagt, dass der Breitbandkabelanschluß bezahlt werden muss, wenn es keine anderen Möglichkeiten gibt“, erklärte Anwältin Kathrin Sommer im Gespräch mit der Zeitung. „Mein Mandant wusste beim Einzug nichts von dem öffentlich-rechtlichen Basis-Paket. Die Kürzung ist deshalb unzulässig.“

Anders sieht das Michaela Ungethüm, Chefin Jobcenter Nordsachsen. „Hartz-IV-Empfänger haben kein Recht auf einen bezahlten Kabelanschluss“, begründet sie in dem Bericht die Maßnahme. Zu dem Fall des 47-Jährigen wollte sich das Jobcenter nicht äußern, da dieser noch beim Sozialgericht liege.

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