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    Zeuge äußert sich zu Schadenssumme im Kirch-Prozess

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    München (dapd). Im Schadenersatzprozess der Kirch-Erben gegen die Deutsche Bank (Xetra: 514000 - Nachrichten) und Ex-Vorstandschef Rolf Breuer haben Zeugen zur Höhe der streitigen Schadenssumme ausgesagt. Der Manager Dieter Hahn machte am Freitag vor dem Oberlandesgericht München ein Interview Breuers klar für das Scheitern von Vertragsverhandlungen mit Walt Disney über den Verkauf von Anteilen an ProSiebenSat.1 verantwortlich. "Nach dem Interview war klar, wir bekommen die Fusion nicht mehr hin", erklärte Hahn.

    In diesem Interview hatte sich der damalige Deutsche Bank-Chef kritisch über die Kreditwürdigkeit Kirchs geäußert. Hahn hatte die Verhandlungen im Frühjahr 2002 für Kirch geleitet. Laut dem Zeugen war es um die Abgabe eines Aktienpakets für insgesamt 1,3 Milliarden Euro gegangen. Nach der Aussage Hahns wäre mit dem Besitz der Aktien die Kontrolle von ProSiebenSat.1 verbunden gewesen.

    Auch der Rechtsanwalt Ronald Frohne, der von Hahn zu den Verhandlungen hinzugezogen worden war, sagte am Freitag als Zeuge aus. Er gab ebenfalls an, man habe sich bereits auf konkrete Verkaufsbedingungen geeinigt. "Letztendlich kam es dann aber nicht zu einem endgültigen Vertragsabschluss", sagte der Anwalt.

    Fitschen und Breuer sollen persönlich erscheinen

    Der Rechtsstreit zieht sich mittlerweile seit zehn Jahren hin. Der im vergangenen Jahr verstorbene Medienmogul Leo Kirch wollte Schadenersatz in Milliardenhöhe von der Deutschen Bank, da er das Interview Breuers für die Pleite seines Medienimperiums verantwortlich machte. Das Unternehmen hatte rund 6,5 Milliarden Euro an Schulden angehäuft. Die Erben führen den Prozess inzwischen fort. Ein Vergleich mit der Deutschen Bank war zwischenzeitlich gescheitert.

    Laut einem Gerichtssprecher sollen am 16. November Jürgen Fitschen - einer der beiden derzeitigen Deutsche-Bank-Chefs - und Breuer persönlich vor Gericht erscheinen. Bereits am Montag war in der Verhandlung durchgeklungen, dass das Gericht die Schadenersatzansprüche der Kirch-Erben für begründet halten könnte.

    dapd

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