WAS IHRE FREUNDE LESEN

    Westdeutsche erhalten mehr Weihnachtsgeld als Ostdeutsche

    AKTUELLER KURS

    SymbolKursVeränderung
    ^OSTY133,280,77
    MUV2.DE143,35-1,15
    SAP.DE58,68-1,96
    SIEMENS.BO575,253,55

    Berlin (dapd). Für eine Mehrheit der Beschäftigten in Deutschland gibt es auch in diesem Jahr bereits vor Weihnachten eine Bescherung auf dem Konto. Rund 55 Prozent der Beschäftigten erhalten eine Jahressonderzahlung in Form eines Weihnachtsgeldes, wie aus einer Erhebung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung (WSI) hervorgeht. In den meisten Fällen wird es mit dem Novembergehalt ausgezahlt. Aber: Die Zahlungen sind beispielsweise zwischen Ost (SNP: ^OSTY - Nachrichten) und West, aber auch zwischen Männern und Frauen unterschiedlich verteilt. So erhalten 56 Prozent der Männer, aber nur 53 Prozent der Frauen Weihnachtsgeld.

    Das WSI habe keinen Langzeitvergleich gemacht, sagte ein Sprecher der Nachrichtenagentur dapd: "Ich vermute mal, dass das Weihnachtsgeld entsprechend der Tarifentwicklung in den Branchen angestiegen ist." Tatsächlich reichen die Regelungen zu den Jahressonderzahlungen in den Tarifverträgen teils Jahrzehnte zurück. Mit höheren Tarifabschlüssen sind somit auch die prozentual ausgezahlten Weihnachtsgelder gestiegen.

    Ein im Vergleich hohes Weihnachtsgeld erhalten unter anderem die Beschäftigten im Bankgewerbe, in der Süßwarenindustrie oder in der westdeutschen Chemieindustrie (95 bis 100 Prozent eines Monatseinkommens). Darunter liegen Branchen wie Versicherungen (80 Prozent), Einzelhandel (West, 62,5 Prozent) sowie die Metallindustrie im Westen (55 Prozent).

    Noch etwas höher fällt beispielsweise das Weihnachtsgeld bei der Münchener Rück (Xetra: 843002 - Nachrichten) aus. Tarifmitarbeiter erhalten 110 Prozent des Monatsgehaltes, außertarifliche Mitarbeiter 100 Prozent.

    In Westdeutschland gibt es öfter Weihnachtsgeld als im Osten

    Jedoch bestehen große regionale Unterschiede. In Westdeutschland bekommen 59 Prozent, in Ostdeutschland 39 Prozent der Beschäftigten Weihnachtsgeld. Auch in der Höhe gibt es Unterschiede. So erhalten beispielsweise Tarifbeschäftigte der Chemieindustrie im Westen 95 Prozent des Monatsgehalts. Der weltweit größte Chemiekonzern BASF hält sich nach eigenen Angaben schon seit Jahren an die Regelung und zahlt darüber hinaus Urlaubsgeld und vermögenswirksame Leistungen.

    Im Osten dagegen erhalten die Beschäftigten in der Chemiebranche 65 Prozent eines Monatslohns. Und ein Sprecher der Gewerkschaft ver.di in Thüringen klagt bereits: "Es wird immer schwieriger, Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld tariflich durchzusetzen."

    Siemens (BSE: SIEMENS.BO - Nachrichten) will sparen und zahlt dennoch Weihnachtsgeld

    Gemäß der Tarifverträge zahlen auch Unternehmen Weihnachtsgeld, die ansonsten Kosten reduzieren und Sparprogramme im Unternehmen fahren. So auch der Konzern Siemens, der bis 2014 sechs Milliarden Euro einsparen will. Die Mitarbeiter im Geltungsbereich des Tarifvertrags der Metall- und Elektroindustrie bekommen dieses Jahr dennoch ein anteiliges 13. Gehalt, das bis zu 60 Prozent eines Monatsverdienstes ausmachen kann. Außerdem zahlt das Unternehmen Urlaubsgeld. "Im Durchschnitt erhalten Mitarbeiter so etwa 13,25 Monatsgehälter im Jahr", sagte ein Sprecher.

    Einige Betriebe sind dazu übergegangen, stattdessen Erfolgsbeteiligungen auszuzahlen. "SAP (Xetra: 716460 - Nachrichten) beteiligt seine Mitarbeiter seit Jahren über unterschiedliche Wege am Erfolg des Unternehmens und hat im Gegenzug schon seit längerem tradierte Gehaltsbestandteile wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld abgeschafft", sagte ein Sprecher von Europas größtem Softwarekonzern. Als Beispiel nannte er ein Erfolgsbeteiligungsprogramm für die Mitarbeiter in Deutschland, bei dem sie bei Erreichen der Unternehmensziele 8,33 Prozent des Jahresgrundgehaltes erhalten.

    Manche Branchen lassen sich aber eine Hintertür im Tarifvertrag offen. "Bei den norddeutschen Bäckern und Konditoren steht eine Notfallklausel im Manteltarifvertrag, wonach Betriebe die Zahlung in schwierigen Zeiten aussetzen dürfen", sagte eine Sprecherin der Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten. Einige Betriebe würden diese Klausel jedes Jahr wieder nutzen. "Da fragen wir uns dann schon, ob das alles so eine Richtigkeit hat", kritisierte die Sprecherin.

    dapd

    Meistgelesene Artikel

    • Neun Tipps zum Steuersparen
      Neun Tipps zum Steuersparen Klüger kaufen - Do., 23. Mai 2013 15:45 MESZ
      Neun Tipps zum Steuersparen

      Ob Sie eine Steuererklärung abgeben müssen oder dürfen – die Experten von Finanztest raten dazu, in jedem Fall eine Erklärung zu machen. Denn für die meisten gibt es Geld zurück. Sollte sich wider Erwarten eine Nachzahlung ergeben, kann eine freiwillige … Continue reading →

    • Der große Test: Auslandsreise-Krankenversicherungen
      Der große Test: Auslandsreise-Krankenversicherungen

      Urlaub – die schönste Zeit des Jahres. Wenn man ausgerechnet am Urlaubsort in fernen Ländern krank wird oder bei einem Unfall zu Schaden kommt, ist es besonders wichtig, gut versichert zu sein. Finanztest hat passend zum Beginn der Ferienzeit 40 … Continue reading →

    • DR Real Estate AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 37x WpHG 21.05.2013 09:30 Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Zwischenmitteilung im 1. Halbjahr 2013 der DR ...

    • Schnäppchen verleiten einen schnell dazu, mehr zu kaufen, als man eigentlich benötigt. (Bild: thinkstock)
      Versteckte Fallen beim Einkauf Kühn empfiehlt - Do., 23. Mai 2013 17:53 MESZ
      Schnäppchen verleiten einen schnell dazu, mehr zu kaufen, als man eigentlich benötigt. (Bild: thinkstock)

      Die meisten von uns denken, sie machen beim Einkaufen oft echte Schnäppchen. Aber einige der so populären „Spartipps“ könnten Sie auf lange Sicht viel kosten. Hier sind fünf versteckte Kostenfallen beim Einkauf - und Wege, wie Sie sie umgehen.

    • Leipzig (ots) - Im spektakulären Goldschatz-Fall des Rechtsanwalts Gregor Gysi verklagt jetzt der Linksfraktionschef Gysi seinen Anwaltskollegen und FDP-Präsiden Wolfgang Kubicki. Nach einem Bericht der "Leipziger Volkszeitung" (Freitag-Ausgabe) hat Kubicki eine Aufforderung von Gysis Rechtsbeiständen zur Abgabe einer …