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    Vergleich beendet Streit um Towerstreik

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    Frankfurt/Main (dapd). Schadenersatzforderungen gegen die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) sind nach einem Beschluss des Frankfurter Landesarbeitsgerichts (LAG) noch lange nicht vom Tisch. In der Berufungsverhandlung über die Legalität des vor sechs Monaten auf dem Rhein-Main-Airport geplanten Towerstreiks im Arbeitskampf der Vorfeldleute einigte sich die GdF mit dem Flughafenbetreiber Fraport, der Lufthansa (Xetra: 823212 - Nachrichten) und der Deutschen Flugsicherung auf einen Kostenvergleich im Verfahren. Das LAG entschied am Donnerstag ausdrücklich nicht über "die Rechtsstandpunkte der Parteien".

    Eine gerichtliche Würdigung der Rechtmäßigkeit des im Februar erstinstanzlich in letzter Sekunde untersagten Unterstützungsstreiks im Tower (Berlin: UCN.BE - Nachrichten) bleibt somit aus. Mit dem Ausstand der zwölf Fluglotsen wollte die GdF im Tarifstreit mit Fraport (EUREX: FRA.EX - Nachrichten) den seinerzeitigen Arbeitsniederlegungen von 180 Vorfeldbeschäftigten Nachdruck verleihen. Im März einigten sich die Parteien auf Gehaltsverbesserungen. Zuvor hatte das Arbeitsgericht die Fortführung des Hauptstreiks für unzulässig erklärt.

    In den wochenlangen Auseinandersetzungen fielen am Frankfurter Flughafen mehr als 1.500 Verbindungen aus. Fraport, Lufthansa und weitere Airlines nannten Gewinneinbußen in Höhe von mehreren Millionen Euro. Die Unternehmen erklärten, Kompensationsgelder von der GdF einfordern zu wollen. Eine erste Schadenersatzklage über rund zehn Millionen Euro reichten vergangene Woche Fraport, Lufthansa und Air Berlin (Hannover: AB1000 - Nachrichten) beim Frankfurter Arbeitsgericht ein, wie eine Justizsprecherin bestätigte. Ein Gütetermin ist auf den 21. September festgesetzt.

    Gegen Lufthansa, Air Berlin und Ryanair erzielte die GdF vor einer Woche einen erstinstanzlichen Erfolg, als das Gericht eine 3,2-Millionen-Euro-Forderung der Unternehmen wegen eines im August 2011 angekündigten, dann aber abgeblasenen Frankfurter Fluglotsenstreiks zurückwies. Dieses Verfahren wird vor dem Erfurter Bundesarbeitsgericht landen. Die GdF sieht in den Kompensationsforderungen der Unternehmen einen Versuch, das Streikrecht auszuhöhlen.

    dapd

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